Politik/Inland

Neue Justiz-Spitze gesucht

Bundesstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt, Oberster Staatsanwalt: Wie er heißen soll, der neue Chef der österreichischen Strafverfolgung, darüber haben sich Türkis und Grün noch nicht geeinigt. Überhaupt sind noch viele Details offen.Fest steht nur: Geben soll es ihn (oder sie?) – nach Plan schon 2022. Derzeit tagt einmal im Monat eine Arbeitsgruppe im Justizministerium.

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Gerhard Jarosch ist Teil davon. Dem KURIER schildert der langjährige Präsident der internationalen Staatsanwältevereinigung und Vertreter Österreichs bei Eurojust in Den Haag seine Vorstellungen für die neue Justiz-Spitze.

Zur Person

Statt eines Politikers soll künftig ein Experte letztverantwortlich sein für die wichtigsten Verfahren der Republik – entsprechend erfahren und respektiert sollte er oder sie sein, sagt Jarosch.

Voraussetzungen sollten eine Ausbildung zum Staatsanwalt bzw. Richter und Erfahrung im Strafrecht sein. Es brauche zudem eine "Cooling Off"-Phase, wenn die Person zuvor in der Politik war.

Im Idealfall soll die Person am Ende ihrer Karriere stehen, also keine höheren Ambitionen mehr haben, die sie beeinflussbar machen könnte.

Jarosch hält eine Amtszeit von mindestens zwölf Jahren (wie bei der Rechnungshofpräsidentin) oder sogar bis zum Pensionsalter (wie bei Verfassungsrichtern) für sinnvoll.

Wie man ihn/sie bestellt

Überhaupt soll der neue, oberste Staatsanwalt "möglichst weit weg von der Parteipolitik sein", sagt Jarosch – und deshalb auch nicht vom Parlament nominiert werden.

Jarosch schlägt einen "Rat der Gerichtsbarkeit" vor, wie es ihn in vielen Ländern bereits gibt. Dieses Gremium könnte jemanden auswählen. Der- oder diejenige könnte sich dann einer Anhörung im Parlament stellen, dort bestätigt und vom Bundespräsidenten bestellt werden.

Eine vorzeitige Abberufung könnte (wie bei der Ministeranklage) durch eine Mehrheit im Parlament und nach Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgen.

Die Kontrolle

Die ÖVP hat einen „laufenden Unterausschuss“ im Parlament im Sinn. "Ich warne davor", sagt Jarosch. "Alles, was eine Fraktion interessiert, jedes Detail, kann dann zum Skandal aufgebauscht werden." Das habe man ja im Ibiza-U-Ausschuss erlebt. Jarosch ist – wie die meisten Experten – der Ansicht, dass Kontrolle erst bei abgeschlossenen Verfahren stattfinden soll, etwa durch parlamentarische Anfragen. Jährlich könnte es einen Tätigkeitsbericht geben.

Die Aufgaben

Die Person soll bei Ermittlungen an der Spitze der Hierarchie stehen – an die untere Ebene Weisungen erteilen und von ihr Berichte erhalten. Den Staatsanwaltschaften sind die arbeitsintensiven Berichtspflichten ein Dorn im Auge, laut Jarosch sind sie aber gerade im neuen System unabdingbar: "Wenn ich einen Letztverantwortlichen an der Spitze habe, dann muss dieser auch entsprechend gut informiert sein."

Völlig offen ist die Frage, ob dieser Spitzenbeamte auch eine Personal- und Budgethoheit haben soll – laut Jarosch wäre das zu einem bestimmten Grad sinnvoll, weil auch dadurch Unabhängigkeit gewährleistet wäre.

Und wo soll er sitzen?

Anbieten würde sich der Justizpalast. Die Generalprokuratur, derzeit die höchste Staatsanwaltschaft der Republik (allerdings mit anderen Aufgaben) könnte in der neuen Institution aufgehen. Wie auch immer sie dann heißen mag.