Politik/Inland

Nationalratswahl: Wie Sie sicher eine gültige Stimme abgeben

Ein Kreuzerl und die Sache ist erledigt: Grundsätzlich ist Wählen bei einer Nationalratswahl nicht kompliziert. Man marschiert ins Wahllokal, kreuzt die Partei an, die man für die beste hält, wählt allenfalls noch einen Kandidaten auf der Vorzugsstimmen-Liste, packt den Stimmzettel ins vorgesehene Kuvert, wirft alles in die Wahlurne - und die Sache ist erledigt.

Soweit die Theorie.

In der Praxis sind die Wahlkommissionen - sie entscheiden vor Ort über die Gültigkeit von Stimmzetteln - desöfteren mit Kuriositäten und Streitfällen konfrontiert. Da kritzeln Wähler Unverständliches auf den Stimmzettel; andere machen ihr Kreuz bei der einen Partei und kreuzen bei der anderen einen Vorzugsstimmenkandidaten an, kurzum: Es läuft nicht immer alles ganz glatt.

Da die Wahlkommission die Wähler nicht fragen kann, was oder wen sie mit ihrer Stimmabgabe wählen wollten, gibt es ein strenges Reglement bei gültigen und ungültigen Stimmen. Der KURIER fasst die wichtigsten Regeln zusammen, nach denen Wahlkommissionen arbeiten - und wie man richtig wählt: 

Wann ist ein amtlicher Stimmzettel bzw. eine Stimme gültig?

  • Wenn die wahlberechtigte Person auf dem amtlichen Stimmzettel eine Partei eindeutig gekennzeichnet hat,
  • wenn die wahlberechtigte Person zumindest eine Vorzugsstimme für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber vergeben hat,
  • wenn die wahlberechtigte Person auf andere Art eindeutig zu erkennen gibt, welche Partei sie wählen wollte.

Wie zeige ich eine EINDEUTIGE Auswahl einer Partei am Stimmzettel?

Die sicherste Variante: ein Kreuz bei der Partei der Wahl machen. Jedenfalls auch möglich ist Anhaken, ein senkrechter Strich oder das Durchstreichen aller Parteien bis auf diejenige, die man selbst wählen will. 

Eine andere Möglichkeit: Man kreuzt eine Bewerberin oder einen Bewerber der Regional-, Landes- oder der Bundesliste an (Vorzugsstimmen). 

Wichtig ist, dass das Prinzip Kreuzerl sticht Vorzugsstimme gilt. Wer eine Partei ankreuzt, bei den Vorzugsstimmen aber Kandidaten der anderen Parteien auswählt, fällt um diese Vorzugsstimmen um, sie werden nicht gezählt, gültig ist die Parteistimme.

Wie vergebe ich eine gültige Vorzugsstimme für Regionalbewerber? 

Wenn die wahlberechtigte Person einen auf dem amtlichen Stimmzettel hierfür vorgesehenen Kreis eindeutig gekennzeichnet oder auf andere Art eindeutig zu erkennen gegeben hat, welche Regionalbewerberin oder welchen Regionalbewerber sie wählen wollte und sie keine andere Partei angekreuzt hat. Für die Kennzeichnung der Vorzugsstimme für eine Regionalbewerberin oder einen Regionalbewerber gilt das für das gültige Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels Gesagte. Es kommt jedoch hinzu, dass jegliches Stimmensplitting unzulässig ist.

Wann ist eine Vorzugsstimme für eine Bewerberin oder einen Bewerber der Landesparteiliste oder für der Bundesparteiliste gültig?

Wenn die wahlberechtigte Person den Namen oder die Reihungsnummer einer Bewerberin oder eines Bewerbers auf der jeweiligen Parteiliste in den auf dem amtlichen Stimmzettel jeweils hierfür vorgesehenen freien Raum eingetragen hat und sie keine andere Partei angekreuzt hat.

Ist es wichtig, welches Schreibgerät man verwendet?

Nein. Stimmzettel, die mit Kuli und Farbstift ausgefüllt wurden, sind ebenso gültig wie mit Bleistift. 

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