Politik/Inland

Nach Wirbel um Rechtsschutzbeauftragte: SPÖ will Kontrolle im Parlament

Angesichts der jüngsten Aufregung über die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher - im Zusammenhang mit den Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP - hält die SPÖ gesetzliche Änderungen für geboten.

Justizsprecherin Selma Yildirim schlägt vor, dieses Amt der parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen. Denn die Unabhängigkeit der Justiz müsse "oberste Handlungsmaxime" sein.

Durch das Agieren der aktuellen Justiz-Rechtsschutzbeauftragten könnte "genaue diese Unabhängigkeit in den aktuellen Korruptionsermittlungen leiden", konstatierte Yildirim am Dienstag in einer Aussendung.

Denn Aicher hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen ihrer Ermittlungen massiv kritisiert - und wurde laut Medienberichten zuvor von der Kanzlei Ainedter beraten, die auch zwei von der WKStA beschuldigte ÖVP-Politiker vertritt.

Für Yildirim ist es "inakzeptabel, wenn bei einer Amtsträgerin auch nur der Ansatz von Parteilichkeit entsteht". Sie fordert daher, das Amt der Rechtsschutzbeauftragten der parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen. Bestellung und Abberufung müssten transparent geregelt werden. Und sinnvoll wäre eine Bündelung als Organisationseinheit im Parlament, kündigte die SPÖ-Justizsprecherin einen Antrag an.

Die Vorgeschichte

Aicher hatte Ende Oktober harsche Kritik an Ermittlungen der WKStA geübt, vor allem an jenen gegen das Medienhaus Österreich und die dort stattgefundenen Razzien im Zusammenhang mit der Inseratenkorruptionsaffäre um die ÖVP und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz. Sie sah hier "eine rote Linie des Rechtsstaates überschritten" und ortete auch Fehlverhalten der WKStA in anderen Fällen.

Nachdem bekannt geworden war, dass sie sich bei ihren medialen Angriffen von der Kanzlei Ainedter beraten ließ, hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Wochenende angekündigt, Aicher zu einem Gespräch zu laden; der Termin dafür wird derzeit koordiniert. Einfach abberufen werden kann die im April 2021 bestellte Aicher nicht, sie könnte allenfalls nur selbst auf die Funktion verzichten.

Bestellt werden die für die Kontrolle grundrechtsintensiver Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaften zuständigen Rechtsschutzbeauftragten durch die Justizministerin - allerdings nach Einholung eines gemeinsamen Vorschlags des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags.

Die Amtszeit beträgt drei Jahre mit Wiederbestellungsmöglichkeit. Erlöschen kann sie nur im Todesfall, bei Verzicht oder nachträglicher Unvereinbarkeit (aktive Tätigkeit etwa als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt).