Politik/Inland

Ministerin will Handhabe gegen "Frauenhass im Netz"

„So, jetzt hör mal zu du kleine N***. Du kannst meinen S*** l*** und dann f*** ich Dich in den A***.“

Würden Sie sich durch so eine Privatnachricht sexuell belästigt fühlen? Oder beleidigt, verletzt, gedemütigt?

Wehren können Sie sich dagegen jedenfalls nicht. Und das soll sich ändern.

Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß fordert eine bessere gesetzliche Handhabe gegen „Frauenhass im Netz“.  Nach dem Fall Sigrid Maurer dürfe man „nicht zur Tagesordnung übergehen“, betont sie.

Derzeit fallen derlei Verbalangriffe weder unter den Cybermobbing-Paragrafen, noch erfüllen sie einen Sexualstraftatbestand. Die Frage, ob es da eine Gesetzeslücke gibt und wie sie zu füllen wäre, soll nun von Experten in der Taskforce zur Strafrechtsreform von Staatssekretärin Karoline Edtstadler geklärt werden.

„Mir es ist wichtig, dass Frauen die rechtliche Möglichkeit haben, sich dagegen rasch und unkompliziert zu wehren“, erklärt Bogner-Strauß.

Die ÖVP-Ministerin sieht "dringenden Handlungsbedarf" - immerhin sei jede dritte Frau ist von Hass im Netz betroffen, wie auch der KURIER berichtete.

„Seelische Schmerzen“

Maurer hat gegen ihre Verurteilung Berufung eingelegt und veröffentlicht derlei Nachrichten (siehe Zitat oben) jetzt nur noch anonymisiert.

Wie soll man aber mit der Problematik generell umgehen?

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim etwa kennt mit „komplexbehafteten Personen, die sich im Internet an Unschuldigen abreagieren“, keine Gnade und fordert eine Verschärfung im Strafrecht: „Der Gesetzgeber muss ein Zeichen setzen, dass dieses Verhalten in der Gesellschaft nicht akzeptiert und auch geahndet wird.“ Er hielte auch ein Schmerzensgeld für angemessen – die Betroffenen leiden seelisch oft lange unter solchen Verletzungen ihrer Intimsphäre. Eine Art „seelisches Schmerzensgeld“ gibt es bereits für Unfallopfer oder Angehörige von Mordopfern. 

Stephanie Cox, Abgeordnete der Liste Pilz, hat bereits im Juli im Parlament einen Antrag zum Thema Cybermobbing eingebracht.  Die Mindestvoraussetzung eines Zeugen bei einer Beleidigung bzw. Belästigung sollte gekippt werden, damit auch Opfer von Privatnachrichten dagegen vorgehen können.  Es gehe dabei um die Würde des Einzelnen, die verletzt wird
 – auch, wenn es „nur unter vier Augen“ passiert, erklärt Cox.

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan findet die aktuelle Lage auch „völlig unbefriedigend“ und sagt zum KURIER: "Dass man sich auf so eine Weise beschimpfen lassen muss, ist unerträglich." Der Jurist weist aber darauf hin, dass es in den Bundesländern vereinzelt Verwaltungsstrafen für Ehrenbeleidigungen gibt – da könne man relativ unkompliziert nachschärfen. "Eine Geldstrafe ist schneller verhängt und tut den Tätern auch weh."

Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak warnt in der Debatte vor Schnellschüssen: „Der Fall Maurer zeigt, dass es nicht sein kann, dass solche Angriffe ungestraft bleiben. Aber das Strafrecht ist die Ultima Ratio, da muss man besonders vorsichtig sein und sorgfältig prüfen, ob es wirklich eine Verschärfung braucht.“

Alle Inhalte anzeigen