Karfreitag: Tausche Urlaubstag gegen Feiertag
Von Michael Bachner
Die Bundesregierung hat am Dienstag Freund und Feind mit einer betont wirtschaftsfreundlichen Lösung für den zuletzt heiß diskutierten Karfreitag überrascht.
Schon heute dürfte die neue Regelung im Parlament beschlossen werden. Die Opposition tobt, die Arbeitnehmervertreter sprechen von „Verhöhnung“.
Denn statt des bisher geplanten halben Feiertags am Karfreitag ab 14 Uhr oder eines ganzen Feiertags für alle, der nach einem EuGH-Urteil massiv gefordert worden war, gibt es jetzt seitens der Regierung nur einen „persönlichen Feiertag“.
Kunstwort
Hinter diesem marketing-technisch nicht uninteressanten Begriff versteckt sich allerdings nicht mehr und nicht weniger als ein Rechtsanspruch auf einen frei wählbaren Urlaubstag im Jahr. Also eben keinen zusätzlichen Feier- oder Urlaubstag.
Doch der Reihe nach: Im Gespräch waren vor einem Treffen zwischen Regierung und Kirchenvertretern am Dienstag noch etliche Varianten – beispielsweise ein Abtausch des Karfreitags mit dem Pfingstmontag.
Geworden ist es dann am Dienstagnachmittag eine Regelung, mit der kaum jemand gerechnet hat beziehungsweise die noch am vergangenen Freitag vehement dementiert wurde.
"Ka Feier Tag"
Und zwar: Die Regierung streicht kurzerhand den für die evangelische Kirche sehr wichtigen Karfreitag und gewährt dafür allen Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Urlaubstag aus ihrem gültigen Urlaubskontingent. Das ist der springende Punkt, niemand bekommt zusätzlich frei. Und auch schon bisher haben Arbeitgeber in aller Regel den Urlaubswünschen ihrer Belegschaft entsprochen.
Um das umzusetzen, greift die Regierung auch in den General-Kollektivvertrag ein, in dem der Karfreitag und der jüdische Festtag Jom Kippur geregelt sind.
In der Praxis müssen Arbeitnehmer diesen speziellen, selbst bestimmten Urlaubstag drei Monate vorher in der Firma anmelden, und der Arbeitgeber darf ihn nicht ablehnen. Braucht der Chef den Mitarbeiter aber aus „dringenden betrieblichen Gründen“ trotzdem am Arbeitsplatz, und erscheint der Mitarbeiter auch zum Dienst, bekommt dieser einen Feiertagszuschlag und der Urlaubstag verfällt nicht.
So haben es die Regierungsparteien nun vereinbart, wobei die Frist für heuer verkürzt wird. Schließlich ist Karfreitag schon am 19. April.
Beten am Urlaubstag
Das bedeutet: Die Anhänger der evangelischen Kirche verlieren ihren fixen Karfreitag, können sich aber – so sie wollen – an diesem Tag Urlaub nehmen und so ihren wichtigen Feiertag begehen.
Als positiv wertet der evangelische Bischof Michael Bünker, dass der unpopuläre Rumpf-Feiertag am Karfreitag jetzt vom Tisch ist. Als „Wermutstropfen“ bezeichnet aber auch Bünker den Umstand, dass der persönliche Urlaubstag – für welche Freizeitaktivität auch immer – vom bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen wird.
Interessant ist, dass die jetzt gefundene „Lösung“ im Großen und Ganzen einem Vorschlag des Handelsverbandes (Rewe, Spar & Co) entspricht. Dieser wollte einen teuren Karfreitag-Nachmittag für die großen Supermarktketten verhindern, der bei einem halben Feiertag ab 14 Uhr gedroht hätte und jubelt jetzt entsprechend.
Abgekupferte Lösung
Schon am 23. Jänner hat der Handelsverband gefordert: „Es gibt keinen zusätzlichen allgemeinen Feiertag und keinen zusätzlichen Urlaubstag für alle, sondern ein Urlaubstag wird kombiniert mit einem Rechtsanspruch auf Urlaub bei bestimmten religiösen Festivitäten (z.B. Karfreitag, Versöhnungstag, etc). Somit könnten sich jene Arbeitnehmer freinehmen, die dies aus religiösen Gründen möchten, und für die anderen Arbeitnehmer würde sich nichts ändern.“
Zwischen ÖVP und FPÖ dürfte die Debatte über die Karfreitags-„Lösung“ nicht friktionsfrei abgelaufen sein. In regierungsnahen Kreisen wird daher vermutet, dass heute zeitgleich mit der für Arbeitnehmer enttäuschenden Karfreitags-Lösung der Rechtsanspruch auf den Papamonat verkündet wird. Damit hätte auch die FPÖ einen Erfolg zu verkaufen.