Politik/Inland

Gilt "3-G am Arbeitsplatz" auch für Abgeordnete?

Die Verordnung zur 3-G-Pflicht gilt ab 1. November. Wer in seinem Beruf Kontakt mit anderen Menschen hat, muss geimpft, getestet oder genesen sein (mehr dazu).

Wer im Parlament arbeitet, hat definitiv Personenkontakt. Und: Für Parlamentsbedienstete gilt bereits seit vergangenem Freitag eine 3-G-Regelung. Beim Zutritt zu den Räumlichkeiten des Parlaments wird ein entsprechender Nachweis verlangt. Davon ausgenommen sind der Zutritt zu den Klubs, zum Covid-Testangebot sowie zu Infopoint und Shop. Bei Plenar- und Ausschusssitzungen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. 

Das freie(heitliche) Mandat

Geregelt wird die 3G-Pflicht durch eine "abweichende Anordnung zur Hausordnung". Während sich Parlamentsbedienstete an die Hausordnung halten müssen, ist sie gegenüber Abgeordneten nicht durchsetzbar. Der Grund: Das könnte sie in der Ausübung des freien Mandats behindern. Aus Respekt vor den anderen Mitarbeitern halten sich fast alle Fraktionen an die Hausordnung - außer der blauen.

Der Konflikt ist nicht neu. FPÖ-Abgeordnete weigern sich bekanntlich auch, im Hohen Haus eine FF2-Maske zu tragen. Auch von der geltenden Hausordnung und der kommenden Verordnung zur "3-G-Pflicht am Arbeitsplatz" werden Abgeordnete aufgrund des freien Mandats befreit sein, bestätigt die Parlamentsdirektion auf KURIER-Anfrage.

Theoretisch könnte man Mandatare dazu verpflichten, getestet, genesen oder geimpft im Parlament zu erscheinen. Dafür wäre allerdings eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig, die eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

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