Politik/Inland

Gilt "3-G am Arbeitsplatz" auch für Abgeordnete?

Die Verordnung zur 3-G-Pflicht gilt ab 1. November. Wer in seinem Beruf Kontakt mit anderen Menschen hat, muss geimpft, getestet oder genesen sein (mehr dazu).

Wer im Parlament arbeitet, hat definitiv Personenkontakt. Und: Für Parlamentsbedienstete gilt bereits seit vergangenem Freitag eine 3-G-Regelung. Beim Zutritt zu den Räumlichkeiten des Parlaments wird ein entsprechender Nachweis verlangt. Davon ausgenommen sind der Zutritt zu den Klubs, zum Covid-Testangebot sowie zu Infopoint und Shop. Bei Plenar- und Ausschusssitzungen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. 

Das freie(heitliche) Mandat

Geregelt wird die 3G-Pflicht durch eine "abweichende Anordnung zur Hausordnung". Während sich Parlamentsbedienstete an die Hausordnung halten müssen, ist sie gegenüber Abgeordneten nicht durchsetzbar. Der Grund: Das könnte sie in der Ausübung des freien Mandats behindern. Aus Respekt vor den anderen Mitarbeitern halten sich fast alle Fraktionen an die Hausordnung - außer der blauen.

Der Konflikt ist nicht neu. FPÖ-Abgeordnete weigern sich bekanntlich auch, im Hohen Haus eine FF2-Maske zu tragen. Auch von der geltenden Hausordnung und der kommenden Verordnung zur "3-G-Pflicht am Arbeitsplatz" werden Abgeordnete aufgrund des freien Mandats befreit sein, bestätigt die Parlamentsdirektion auf KURIER-Anfrage.

Theoretisch könnte man Mandatare dazu verpflichten, getestet, genesen oder geimpft im Parlament zu erscheinen. Dafür wäre allerdings eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig, die eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

Alle Inhalte anzeigen Alle Inhalte anzeigen Alle Inhalte anzeigen
Alle Inhalte anzeigen