Politik/Inland

Exekutionsantrag für U-Ausschuss-Aktenlieferung übermittelt

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat Donnerstag Vormittag die "Anordnung zur Exekution des Erkenntnisses des VfGH vom 3. März 2021 an das das Landesgericht für Strafsachen übermittelt" heißt es in einer Aussendung der Hofburg.

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Die Anordnung wurde auch Finanzminister Gernot Blümel, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, den jeweiligen Fraktionsführerinnen bzw. Fraktionsführern der Parteien im Untersuchungs‐Ausschuss sowie VfGH‐Präsident Christoph Grabenwarter zur Kenntnis gebracht.

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Die genaue Anordnung finden Sie hier. 

Beim Landesgericht für Strafsachen selbst wurde der Antrag des Bundespräsidenten mittels Zufallsgenerator im Sinne der Geschäftsverteilung - die seitens des Personalsenates beschlossen wurde ‐ einer Haft‐ und Rechtsschutzrichterin zugewiesen, die nach Prüfung nun für alle weiteren Schritte zuständig ist.

Die Richterin hat laut Aussendung nun drei Aufgaben

1. die Daten sicherzustellen

2. zu prüfen, welche Daten privat sind und diese auszuscheiden

3. die Daten soweit möglich bis zum 15. Juli 2021 dem Untersuchungsausschuss vorzulegen.

Die Beweisaufnahme im U-Ausschuss endet mit 15. Juli, die Frist ist also relativ knapp, stellt Van der Bellen fest: „Was bis dahin nicht geliefert wurde, kann von ihm bei seinen Untersuchungen nicht mehr berücksichtigt werden.“ Angesichts dieser Dringlichkeit kann die Richterin „außer Acht lassen, ob die Daten dem Untersuchungsausschuss bereits vorgelegt wurden“. Sie muss also den gesamten vom VfGH im Erkenntnis vom 3. März umschriebenen E-Mail-Verkehr sichern, prüfen und weiterleiten.

Mit der sechsseitigen Anordnung „beauftragt“ Van der Bellen „den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Einzelrichter“ des LG Wien mit der Exekution. Dieses Exekutionsverfahren auf Anordnung des Bundespräsidenten ist das erste dieser Art in Österreich, Van der Bellen betritt, wie er am Mittwoch sagte, „Neuland“. Somit ist in der Geschäftsordnung aber kein Richter dafür vorgesehen. Die Richterin aus dem Bereich Haft- und Rechtsschutz wurde deshalb mittels Zufallsgenerator „im Sinne der Geschäftsverteilung“ ausgewählt.
Die Richterin ist berechtigt „unter Wahrung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Betroffenen allenfalls erforderliche Zwangsmittel einzusetzen“. Dazu kann sie sich der „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ bedienen. Auch für sonstige Aufgaben kann die Richterin „geeignete Personen“ wie Daten-Forensiker, IT-Fachleute, andere Richter bzw. Verwaltungsbedienstete für die Sichtung beiziehen.

"Rein private Daten" müssen "umgehend gelöscht werden"

Was die Aufgaben sind beschreibt Van der Bellen genau: Die Richterin hat die vom VfGH angeführten Daten „in sinngemäßer Anwendung der einschlägigen Sicherungsvorschriften an den jeweiligen Speicherorten sicherzustellen“, dann zu sichten, ob sie von der Vorlagepflicht erfasst sind und soweit möglich bis 15. Juli dem U-Ausschuss zu übermitteln. Nicht vorlagepflichtig sind „rein private Dateien und Kommunikation“ sowie bis 3. März bereits vorgelegte Daten. Diese müssen „umgehend gelöscht“ werden.

Die E-Mails, um die es geht, werden in der Anordnung genannt - wobei die Namen für die Veröffentlichung geschwärzt wurden: E-Mail-Postfächer sowie lokal und serverseitig gespeicherte Dateien der Bediensteten einer bestimmten (geschwärzten) Abteilung und von Finanzministeriums-Bediensteten empfangene E-Mails bestimmter (geschwärzter) Personen.

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Der VfGH hatte mit seinem Erkenntnis vom 3. März dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben - und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) aufgefordert, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Die letzte Tranche kam am 16. Juni. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung unvollständig und mangelhaft, Blümel versichert wiederum, dem VfGH-Spruch voll entsprochen zu haben.

"Es steht Aussage gegen Aussage"

Es „steht Aussage gegen Aussage“, konstatiert Van der Bellen in der „Begründung“, unter Hinweis auf diverse Schreiben der beiden Seiten. Dem Bundespräsidenten sei aber eine Beurteilung, ob die Daten „nun nicht oder doch vollständig vorlegt wurden, nicht möglich“. Er habe jedoch die nötigen Schritte zu setzen, um den vom VfGH verlangten Zustand herzustellen. Also „ordne ich die Exekution des rechtskräftigen und vollstreckbaren Erkenntnisses“ des VfGH vom 3. März 2021 „im oben angebenen Umfang an“, endet die Anordnung.