Erste 70 Unternehmen bekamen Energiekostenzuschuss ausgezahlt
Die ersten 70 Unternehmen haben im Zuge des Energiekostenzuschusses eine Auszahlung erhalten. Fünf Millionen Euro seien bisher von der Abwicklungsstelle aws (Austria Wirtschaftsservice) an energieintensive Unternehmen überwiesen worden, teilte das Arbeits- und Wirtschaftsministerium am Montag mit. Der Handel fordert unterdessen Unterstützungsmaßnahmen auch für nicht energieintensive Betriebe.
Unternehmen konnten sich bis zum 28. November für den Energiezuschuss anmelden, nun läuft bis 15. Februar die Phase für die Antragsstellung. Bisher seien rund 1.500 Anträge eingelangt. Vorangemeldet seien rund 87.000 Unternehmen. Unternehmen, die die Voranmeldung verpasst haben, können sie in der Nachfrist vom 16. bis zum 20. Jänner nachholen und ihren Antrag dann von 1. bis zum 15. Februar stellen. Insgesamt sind für die Maßnahme 1,3 Mrd. Euro vorgesehen.
Parallel zur Abwicklung des Energiekostenzuschusses 1 werde über weitere Unterstützungen verhandelt. "Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Daher laufen intensive Gespräche in der Bundesregierung über eine Verlängerung und Ausweitung des Energieschutzschirmes. Angesichts der deutschen Gas- und Strompreisbremse braucht es ein Modell, das die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe sichert", sagte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) laut Aussendung. Die Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss 2 will der Minister bis Weihnachten vorlegen.
Der Handel fordert unterdessen Hilfen auch für nicht energieintensive Unternehmen. Die Branche sei "durch die multiplen Kosten, die uns seit fast drei Jahren heimsuchen, doppelt betroffen: Die Betriebe spüren nicht nur die Energiekrise, sondern auch, dass die Kund:innen sparen müssen", so der Bundesspartenobmann in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Rainer Trefelik, am Montag in einer Aussendung. Solange es keine Lösung auf EU-Ebene gebe, seien nationale Hilfen notwendig. Dabei müsse der EU-Beihilfenrahmen maximal ausgeschöpft werden, "denn die Energieintensität ist auf EU-Ebene bei einigen Förderstufen keineswegs Voraussetzung", hieß es in der Mitteilung.