Politik/Inland

Die Osterverordnung und viele offene Fragen

Was für Zahlen: Innerhalb von nur 24 Stunden gab es am Freitag 22 neue Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19; und die Zahl der Neu-Infizierten hielt bei 3.895 und damit bei einem Wert, den Österreich zuletzt Anfang Dezember vermelden musste.

Exakt eine Woche vor dem Karfreitag ist die Lage im Land damit durchaus angespannt. Und im Gesundheitsministerium arbeitete man intensiv an jener Verordnung, die das öffentliche Leben ab Gründonnerstag weiter beschränken soll.

Was kommt? Im Detail war das bis zuletzt offen. Laut Ministerium wird die Verordnung erst am kommenden Montag vorliegen.

Der KURIER fasst zusammen, was als weitgehend fix gilt und womit zu rechnen ist:

Welche Bewegungsregeln gelten wann für wen?

Wie seit mittlerweile mehr als einem Jahr sind zwei Dinge voneinander zu trennen: Was medizinisch/epidemiologisch klug ist und was die Gesetze letztendlich vorschreiben. Gesundheitspolitisch appellieren die Regierung und insbesondere der Gesundheitsminister an die Österreicher, im Idealfall ab sofort die Sozialkontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken. „Eine ungebremste Reisetätigkeit“, so warnte Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Freitag, „könnte zu jenem Infektionsschub führen, der in Spitälern von einer extremen Belastung zu einer Überlastung führen könnte.“ Komplett verbieten kann bzw. will man die Mobilität aber dann doch nicht.

Was gilt nun rechtlich?

Die Verordnung, die ab 1. April gelten soll, sieht dem Vernehmen nach für die Ostregion (Wien, Niederösterreich und das Burgenland) und die verbleibenden sechs Bundesländer unterschiedliche Regelungen vor. Laut dem KURIER vorliegenden Informationen müssen sich die Österreicher auf folgendes Szenario einstellen: In der Ost-Region gilt ab Gründonnerstag ein verschärfter Lockdown mit einer ganztägigen Ausgangsbeschränkung und der „1-plus-1“-Regelung. In den restlichen Bundesländern soll die „Vier-Personen“-Regel zum Tragen kommen.

Was meint die „1plus1“-Regelung?

Sie besagt, dass eine haushaltsfremde, enge Kontaktperson einen anderen Haushalt treffen darf – und umgekehrt. An einem Beispiel erklärt: Die Familie darf rein rechtlich die alleinstehende Oma tagsüber treffen oder die alleinstehende Oma die Familie. Wenn Haushalte mehrere Personen umfassen, ist das formal verboten.

Was bedeutet die „4-Personen“-Regel?

Diese ab Gründonnerstag für die verbleibenden Länder angedachte Regel, ist ein wenig „lockerer“ – vier Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen einander treffen; und es dürfen bis zu sechs minderjährige Kinder mit dabei sein. Wie bei der Regel für die Ost-Region gilt: Nicht alles, was erlaubt wird, ist epidemiologisch klug. So empfehlen Mediziner vor derartigen Treffen zumindest einen Corona-Test. Außerdem solle Abstand gehalten werden und man solle im Freien bleiben.

Wie ist das mit dem Bewegen im Freien?

Die Oster-Regeln werden für den öffentlichen Raum tagsüber wieder das bringen, was derzeit ab 20 Uhr ohnehin gilt, nämlich: Es gibt nur wenige Gründe, um die eigenen vier Wände zu verlassen (z. B. spazieren gehen, Sport, einkaufen, Nothilfe, etc.)

Wie funktioniert das mit den Ländergrenzen?

Stand Freitagabend gibt es keine Einschränkungen für Menschen, die ihr Bundesland verlassen wollen. Davon ausgenommen sind Bezirke, aus denen man sich Freitesten muss – dies bleibt natürlich aufrecht.

Apropos Test: Was ist mit den Zutrittstests im Handel?

Es ist fraglich, ob die vorerst für 7. bis 10. April geplanten Eintrittstests im Osten realisiert werden. Am Freitag kristallisierte sich heraus, dass SPÖ, FPÖ und Neos die Novelle des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes im Bundesrat blockieren wollen. Der Bundesrat hat bei Gesetzen ein aufschiebendes Veto – und das könnte das sofortige Inkrafttreten der Tests nach Ostern verhindern.

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