Das Opfer als Täterin: Wie das Maurer-Urteil zustande kam
Das nicht rechtskräftige Urteil gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede sorgt weiter für Diskussionen. Maurer hatte obszöne Nachrichten, die sie bekommen hatte, auf Facebook und Twitter gepostet und darin den Besitzer eines Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt, der sie daraufhin klagte. Für die üble Nachrede muss Maurer 3.000 Euro Strafe an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" gehen an den Kläger.
Auf die KURIER-Frage, ob sie nun enttäuscht sei, sagt Maurer: "Die Debatte zu dieser Causa hat bereits jetzt dazu geführt, dass allen klar ist, dass sich die Gesetzeslage ändern muss. Betroffene brauchen eine rechtliche Möglichkeit sich zu wehren, und diese Debatte angestoßen zu haben, werte ich durchaus als Erfolg."
Moser räumt Lücken im Gesetz ein
Justizminister Josef Moser (ÖVP) sieht aber vorerst keinen Grund für Anlassgesetzgebung. Dennoch ortetet er am Mittwoch Lücken im Gesetz, was Beleidigung in digitalen Medien betrifft. "Es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss", sagte Moser. Der Justizminister verwies auf die bestehende Taskforce, die derartige Tatbestände, wie etwa Cybermobbing, erörtert. Man müsse auch schauen, welche Möglichkeiten es außerhalb des Strafrechts gebe, um sich dagegen effektiv zu wehren. Den Fall Maurers wollte Moser allerdings nicht direkt kommentieren.
Maurer veröffentlicht weiter fremde Hassnachrichten
Maurer zog aus dem umstrittenen Urteil jedenfalls erste konkrete Schlüsse. Sie veröffentlichte auf ihrem Twitteraccount weitere Hassnachrichten, mit denen sie wie viele Frauen - besonders wenn sie in der Öffentlichkeit stehen - regelmäßig zu kämpfen hat. Nur müsse sie zuerst den Absender aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat, erklärte Maurer mit bitterem Humor. In ersten Fällen nach dem Urteil, die besonders widerwärtig sind, hat sie dies bereits verwirklicht. So postete Maurer zum Beispiel heute Morgen:
Bierwirt möchte mehr Geld für erlittene Kränkung
Währenddessen erwägt der Anwalt des Bierwirts weitere rechtliche Schritte. In den nächsten Tagen soll eine Entscheidung fallen, ob er und sein Mandant Berufung gegen das Urteil einlegen, berichtet der Standard. "Ihm ginge es um eine höhere Entschädigungszahlung für die erlittene Kränkung", wird Adrian Hollaender zitiert. Im Prozess hatte der Kläger ja ursprünglich 40.000 Euro verlangt. Zudem will der Anwalt prüfen, ob auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Maurer geltend gemacht werden können.
Für Maurer ist ebenfalls "das letzte Wort noch nicht gesprochen", wie sie dem KURIER sagt. Zunächst läuft einmal die Berufung, die am OLG Wien verhandelt werden muss. In letzter Konsequenz würde sie mir ihrer Anwältin Maria Windhager bis nach Straßburg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, wie Maurer betonte.
Wie kam es zum Urteil? Die wichtigsten Fragen im Fall Maurer:
Worum ging es in dem Maurer-Prozess?
In diesem Prozess ging es nicht darum, ob Sigi Maurer Opfer von "ganz widerlichen elektronisch versandten sexuellen Belästigungen war", das stehe außer Frage, sagte Verfassungsrichter und Anwalt Michael Rami gestern in der "ZiB 2". Kern des Prozesses sei gewesen, „ob Maurer mit der Veröffentlichung der Nachrichten und der Nennung des Namens des vermeintlichen Täters möglicherweise einen Unschuldigen angeprangert hat.“
Warum konnte Sigi Maurer als Opfer dieser Nachrichten nun in diesem Prozess verurteilt werden?
Der Richter begründet sein Urteil damit, dass Maurer nicht beweisen konnte, dass der Kläger der Urheber der Nachrichten war. Das hätte sie vor der Veröffentlichung der Postings bei Twitter prüfen müssen, weil sie wegen der großen Reichweite die Sorgfaltspflicht für Medien beachten müsste. Die darin liegende Brisanz: Auch soziale Medien gelten medienrechtlich als journalistische Medien. Theoretisch würden diese Regeln also jeden Nutzer von Twitter, Facebook & Co. betreffen.
Hätte sich Sigi Maurer gegen die obszönen Nachrichten anders wehren können, als sie selbst zu veröffentlichen?
Ein rechtliches Vorgehen gegen nicht öffentliche Beleidigungen oder Belästigungen ist in Österreich schwierig. "Der Strafbestand der sexuellen Belästigung verlangt Körperlichkeit", erklärt Anwältin Heidemarie Paulitsch der Futurezone. Als Ehrenbeleidigung gelten in Österreich nur Aussagen, die vor mindestens zwei Personen geäußert wurden. Der Tatbestand der gefährlichen Drohung ist nur erfüllt, wenn Körperverletzung oder Mord im Raum stehen. Das In-Aussicht-Stellen von ungewolltem Analverkehr, wie es im Falle Maurer eine Rolle spielte, reicht hier anscheinend nicht aus. "Diese Abwägung ist immer ein sehr schmaler Grat", sagt Anwalt Stefan Schriefl. Was möglich gewesen wäre, so der Anwalt zur Futurezone, ist eine Unterlassungsklage. Aber auch dann hätte Maurer vor Gericht beweisen müssen, dass der Geklagte der Urheber der Nachrichten war.
Was könnte man tun, um gegen solche Vergehen rechtlich vorgehen zu können?
"Das ist ein trauriges Statement für andere Betroffene von sexueller Belästigung im Netz", sagt Paulitsch. Möglichkeiten, sich gegen Anfeindungen über Online-Plattformen zu wehren, könnte man durchaus schaffen. "Man könnte Verwaltungsstrafen aussprechen oder den Tatbestand ins Strafrecht aufnehmen", sagt die Anwältin. Es gab in Österreich früher einen Tatbestand der Beleidigung, der auch Aussagen unter vier Augen berücksichtigt hat. "Der wurde aber vor Jahrzehnten abgeschafft, weil der Gesetzgeber gesagt hat, dass Nachbarn sich am Gartenzaun schimpfen dürfen, ohne dass dadurch eine Prozessflut ausgelöst wird", sagt Schriefl. Ein Problem bliebe aber auf jeden Fall bestehen: Das des schwierigen Nachweises der Urheberschaft.
Hat Maurers Berufung Aussicht auf Erfolg?
Ob das Urteil in der Berufungsinstanz halten wird, ist völlig offen. "Es gibt in Österreich keine festen Beweislastregeln. Dieser Richter war nicht ausreichend überzeugt davon, dass der Kläger der Urheber der Nachrichten war. Das kann ein anderer Richter aber ganz anders sehen", sagt Anwalt Schriefl.