Politik/Inland

"Notbetrieb": Nationalrat beschließt Maßnahmen

Freitaf. Tag 5 im "Notbetrieb". Rund 40 Gesetze werden heute ge- und verändert, um Österreich in der Coronakrise weiter handlungsfähig zu  machen. Nach zwei kurzen Nationalratssitzungen ohne Redebeiträge wurde das Corona-Maßnahmenpaket, das gut 40 Gesetze ändert, am Donnerstag dem Budgetausschuss zugewiesen. Damit kann es Freitag heute vom Nationalrat und morgen, Samstag, vom Bundesrat beschlossen werden.

Sammelgesetz: Kurzarbeit und Härtefonds

Die Themen in dem Sammelgesetz sind mannigfaltig. So werden heute die Regeln für die Kurzarbeit fixiert, ebenso die Modalitäten für die Vergabe der Mittel aus dem mit bis zu einer Milliarde dotierten Härtefonds für Kleinunternehmer.

Zusätzlich werden die meisten Fristen in der Justiz gehemmt, dem Bildungsminister die Möglichkeit gegeben, selbstständig Termine für Aufnahmeprüfungen an den Hochschulen festzusetzen.

Entgegen bisheriger Annahmen, gibt es keine verpflichtende Home-Office. Der entsprechende Erlass wird wieder abgeändert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Zivildiener, Turnusärzte und Sanitäter dürfen mehr

Weiters werden Regelungen geschaffen, dass Zivildiener auch im Bereich der Logistik - Supermärkte - eingesetzt werden können. Die Regierung kann künftig auch per Videokonferenz Beschlüsse verfassen, auch der VfGH kann Sprüche tätigen, ohne zusammentreten zu müssen.

Erleichterungen gibt es zudem für einen flexibleren Einsatz von medizinischem Personal. So wird die Option, zur Bekämpfung der Krise pensionierte und ausländische Ärzte sowie Turnusärzte heranzuziehen, auch wenn sie nicht alle Erfordernisse für die Berufsausübung vorweisen, gesetzlich abgesichert.

Der Abstrich aus Nase und Rachen kann in der Krise auch von Sanitätern durchgeführt werden.

Ein Viertel der Mandatare fehlte

Bei der Sitzung am Donnerstag war fast ein Viertel der Mandatare nicht imHohen Haus. Darunter waren so gut wie alle Mandatare aus Tirol und Vorarlberg, den besonders stark vom Corona-Virus getroffenen Bundesländern. Obwohl in Tirol eigentlich ein Verbot herrscht, die eigene Gemeinde zu verlassen, wäre es den Mandataren durchaus möglich gewesen zu kommen, da sie nicht in der Ausübung ihres Mandats gehemmt werden können.

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