Politik/Inland

Ab 1. Mai dürfen Hobbysportler wieder trainieren

  • Hobbysportler dürfen ab 1. Mail wieder trainieren, Spitzensportler ab 20. April.
  • Nachschärfung beim Laufen: Zehn Meter Abstand müssen eingehalten werden.
  • Badesaison ungewiss. ""Es ist nicht vorstellbar, dass die Bäder am 1. Mai öffnen", sagte Vizekanzler Kogler
  • Möglichkeit von Geisterspielen in der Bundesliga. Vereine müssen selbst testen. 
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Nach dem Handel soll nun auch der Sport langsam wieder hochgefahren werden soll. Einzelne Aktive sollen bald wieder die Möglichkeit haben, in ihren Trainingseinrichtungen zu trainieren.

Die Lockerung erfolgt mit "Logik und Hausverstand", sagte Vizekanzler Werner Kogler am Mittwoch. Heißt: Outdoor- vor Indoor-Sportarten. Einzelsport- vor Mannschaftssportarten oder Kampfsportarten. 

Immerhin ist Frühling. Und das Bedürfnis nach Bewegung in frischer Luft sei angesichts der Ausgangsbeschränkungen natürlich groß, sagte Kogler

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Zunächst deshalb zum Breitensport: 

Leichtathletik-Plätze, Tennisplätze, Golfplätze, Pferdesportanlagen und Schießstätten: Kogler nannte damit - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einige Sportstätten, die per Verordnung schon ab 1. Mai wieder geöffnet sein sollen. 

Fachverbände legen Details fest

Dafür wird es Empfehlungen und Richtlinien brauchen, sagte Kogler. "Wir werden nicht jeden Quadratzentimeter des sportlichen Lebens regeln. Die Fachverbände sind eingeladen, Empfehlungen abzugeben."

Im Bereich des Tennis hätte eine Umfrage der Verbände bereits eine Art "Zehn Gebote" ergeben. Das ist eine Liste mit zehn Empfehlungen, wie das Tennisspielen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsgebote wieder möglich sein soll.

Ein Beispiel: Bälle sollen markiert werden, fremde Bälle soll man nicht angreifen. Beim Begrüßen des sportlichen Gegners soll Abstand gehalten werden. 

Kogler will im Sport dem Prinzip folgen: Die Regierung erlässt die gröbsten Regeln, und in der Tradition des Vereinswesens definieren die Verbände die Details. 

Zehn Meter Abstand beim Laufen

Nachschärfen will die Bundesregierung aber bei den beiden beliebtesten Breitensportarten: Laufen und Radfahren. 

Bei Bewegung im öffentlichen Raum gilt prinzipiell ein Mindestabstand von einem Meter. Eine Studie habe nun ergeben, dass der Abstand beim Sporteln größer sein muss - einfach, weil man anders ein- und ausatmet. 

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Beim schnellen Gehen hinter- oder nebeneinander müsse laut Studie ein Abstand von vier bis fünf Metern eingehalten werden. Beim schnellen Laufen wären es zehn Meter. 

Beim Fahrradfahren wären es - wenn man den Windschatten einkalkuliert, 20 Meter. 

Spitzensportler dürfen ab Montag trainieren

Nächster Punkt: Der Spitzensport. Kogler meint, diese Sportler seien in einer Sondersituation, weil sie den Sport ja beruflich ausüben - und diese Möglichkeit sollen sie schon ab Montag, 20. April wieder haben. An einer entsprechenden Verordnung werde gearbeitet. 

Vom Betretungsverbot von Sportstätten - auch Indoor - sollen 600 Personen ausgenommen werden - darunter 300 Heeressportler, 60 Polizeisportler und 160 Athleten im Skiverband. 

Die Voraussetzungen: Es muss ein Mindestabstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden, es brauche mindestens 20 Quadratmeter pro Person. Sportgeräte müssen desinfiziert werden. 

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Zukunft von Fitnessstudios ungewiss

Das gilt auch für Spitzensportler, die in ein Fitnessstudio gehen wollen. Die Indoor-Regelungen könnten auch übertragbar sein auf Freizeitsportler. 

Er habe großes Verständnis für die Sorgen der Betreiber. Die Umstände, unter denen dort Sport betrieben werde, seien schwierig. Es stelle sich die Frage, ob es unter den Einschränkungen überhaupt lukrativ sei, das Fitnessstudio zu öffnen. 

Und was ist mit der Badesaison?

Zur Badesaison kann Kogler noch nichts Definitives sagen - man mache sich aber in verschiedenen Ressorts Gedanken dazu. 

Nur eines: "Es ist nicht vorstellbar, dass die Bäder am 1. Mai öffnen." Man müsse auf die Abstände auf der Liegewiese schauen - das gehe vielleicht noch. Das Ein- und Auslass-Management sei das schwierige, und auch, dass beim Baden viele Kinder unterwegs sind. 

Bei Wasserflächen, die frei zugänglich sind, gäbe es noch mehr Möglichkeiten. "Ich wüsste nichts von einem Betretungsverbot von Seen, wenn man alleine ist", sagte Kogler

Bundesliga muss vor Geisterspielen selber testen

Kogler macht Sport-Fans keine Hoffnungen: Wie im Kulturbereich wird es noch länger keine Veranstaltungen geben, bei denen mehrere Menschen an einem Ort zusammenkommen. 

Aber: Im Fußball sollen künftig Geisterspiele möglich sein.

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Die Voraussetzungen: Innerhalb von 48 Stunden vor den Spielen sollen die wichtigsten Tests zum Nachweis des Coronavirus gemacht werden - von allen Mannschaftsmitgliedern und Betreuern. 

Die Bundesliga müsste sich selbst um die Testkits und den Ablauf kümmern, um dann ein Spiel veranstalten zu können. Ob es zu Geisterspielen kommt, liegt also bei der Bundesliga. 

Kogler nannte Deutschland als Vorbild: Dort dürfen die Profi-Teams bereits trainieren. Allerdings in kleinen Gruppen von vier bis sechs Sportlern. Und das soll auch in Österreich der Fall sein. 

Einreisebeschränkungen bleiben

Auf die Frage, wie bei den Einreisebeschränkungen internationale Spiele stattfinden sollen, warnte Innenminister Karl Nehammer: Man könnte durch Einreisen eine neuerliche Infektionskette ins Land holen. 

Wer einreisen will, braucht einen negativen Corona-Test, der nicht älter als vier Tage ist. 

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Nehammer erklärte: Von 5 Infizierten habe nur einer Symptome. Die anderen spüren die Krankheit nicht und könnten andere infizieren. Deshalb brauche es die Bestimmungen weiterhin. 

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