Politik/Inland

Buwog-Prozess: Scheingeschäft rund um Villenverkauf

Seit der Monsterprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere im Dezember 2017 angelaufen ist, musste Lobbyist Walter Meischberger schon einige Male am Stuhl gegenüber der Richterbank Platz nehmen und sich zu zahlreichen Vorwürfen äußern.

Seine Darstellungen reichten von aufschlussreich bis amüsant, allen war aber gemein, dass Meischberger jegliche Schuld von sich weist. So auch in der sogenannten Causa Villa, um die es am heutigen 73. Verhandlungstag ging.

Steuerschulden

Laut Anklage verhält es sich folgendermaßen: Nach seiner Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung verkaufte Meischberger sein drei Millionen Euro teures Anwesen in Wien-Döbling an Heinrich Sch., um seine Schulden bezahlen zu können. Daraus entstand die Verpflichtung, das Objekt bis spätestens 31. August 2012 zu räumen. Dem kam Meischberger aber nicht nach.

Er habe dem Bezirksgericht Döbling falsche Angaben zu der Vereinbarung mit dem Käufer gemacht, heißt es in der Anklage weiter, woraufhin das Gericht die bereits bewilligte Räumungsexekution mehrfach verschoben hat. Die Räumung fand schließlich erst am 22. Juni 2015 statt. 

Bevor die Richterin Meischberger befragte, hatte dieser die Möglichkeit, eine "gesamtzusammenhängende Darstellung" der Geschehnisse aus seiner Sicht zu schildern.

Darin erklärte Meischberger, es sei eigentlich anders herum gewesen und er sei das Opfer einer klassischen Täter-Opfer-Umkehr geworden. Denn er habe seine Villa verloren und habe letztlich ausziehen müssen, obwohl er nie die Absicht gehabt habe, sein Haus zu verkaufen. Er habe es lediglich zur Sicherung eines Darlehens verpfändet.

"Dubioser Verkauf"

Sch. habe das Haus letztlich an einen russischen Grundstücksnachbarn verkauft um 2,4 Mio. Euro - "ein lächerlicher Preis", klagte Meischberger. Er selber hätte ein Angebot um 3,5 Mio. Euro gehabt. Ihm sei durch den "dubiosen Verkauf" ein Schaden von mehr als 880.000 Euro entstanden.

Die Schuldigen für das seiner Meinung nach ihm zugefügte Unrecht nannte Meischberger wiederholt: Eine "verfilzte politische Justiz", die seine Anzeige gegen den "betrügerisch handelnden" S. und dessen Anwalt zurückgelegt habe. Eine Justiz, die ihn als politisch Missliebigen sehe und nur Druck auf ihn ausübe. "Für mich haben sich Staatsanwalt Denk und seine Handlanger in das Boot von Betrügern gesetzt und eine glatte Täter-Opfer-Umkehr begangen", wetterte Meischberger. Sch. und sein Anwalt "erschwindelten sich einen Kaufvertrag, den die beiden später in betrügerischer Absicht als Verkauf darstellten", so der Angeklagte.

Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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