Politik/Inland

BUWOG: Grasser rechnet drei Stunden lang mit Belastungzeugen ab

Dem einen attestiert der Boulevard, dass er nach fast zwei Jahren auf der Anklagebank gealtert sei. Der andere feiert in den kommenden Tagen seinen 60. Geburtstag. Die Rede ist von den ehemaligen Spezis Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger. Gut möglich, dass die vergangenen zehn Jahre, die die Causa Buwog nun schon dauert, ihre Spuren bei den beiden hinterlassen haben. Doch geht es darum, ihre Unschuld zu beteuern, sind beide hoch motiviert, zeigen keine Anzeichen von Ermüdung.

So wie am Donnerstag im Großen Schwurgerichtssaal. Grasser wird zwar gleich von zwei Anwälten verteidigt, doch steigt er auch selbst immer wieder in den Ring und nützt sein Recht als Angeklagter, die Aussagen der Zeugen zu kommentieren. Drei Stunden dauerte gestern sein Statement. Er zog Bilanz über die Aussagen jener Manager und Ex-Kabinettsmitarbeiter, die den Vergabeprozess der Buwog-Privatisierung begleiteten, und natürlich rechnete Grasser auch mit dem Belastungszeugen der Anklage, Michael Ramprecht, ab.

Ätzen gegen "hasssüchtigen" Ramprecht

Mit Ramprecht, der seit Jahren behauptet, dass der Mitangeklagte Immobilientycoon Ernst Karl Plech ihm bei einem Tennismatch offenbart habe, dass der Deal ein "abgekartetes Spiel sei, und der Minister dahinterstecke", ging der Ex-Minister hart ins Gericht. Den Grund für die Aussage von Ramprecht ortet Grasser in der Nichtverlängerung seines Vertrags als Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsagentur.

Als Minister habe er das so entschieden. Das habe bei Ramprecht eine "Hasssucht" ausgelöst. Das Motiv für Ramprechts "Falschaussagen" gegen ihn sei Rache. Der Zeuge sei oft "nicht stabil" gewesen, massive Drohungen anderen gegenüber hätten bei Ramprecht "anscheinend System".

Das Verhalten des Zeugen offenbare eine "massive Persönlichkeitsstörung". Dessen Aussagen hätten zu einer "Zerstörung meiner Reputation" und einem "großen finanziellen Schaden" für ihn geführt, so der Ex-Minister. Grasser regte eine psychologische Untersuchung von Ramprecht an. So weit Grassers Abrechnung.

Zur Vergabe der Bundeswohnungen hielt Grasser fest, dass sich kein Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigte: "Ich bin immer wieder erschüttert, wenn ich diese Anklageschrift lese."

Insgesamt hätten alle 12 Zeugen bestätigt, dass eine zweite Bieterrunde im Juni 2004 eine Empfehlung der Experten von Lehman Brothers war, und er "keinen Einfluss genommen" habe.

Die Information über das Finanzierungslimit der CA Immo in der ersten Runde, nämlich 960 Millionen Euro, hätten viele gewusst, es sei sogar "durchaus wahrscheinlich" gewesen, dass selbst die Reinigungskräfte Schlüssel zu sensiblen Räumen im Finanzministerium mit Unterlagen zur Privatisierung hatten.

Die letztlich unterlegene CA Immo hätte im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen in der zweiten Runde einen höheren Finanzierungsrahmen der Bank Austria von rund einer Milliarde Euro gehabt, sie hätte also höher gehen können als 960 Millionen Euro, so Grasser. Dass die CA Immo in der zweiten Runde "nur" 960 Mio. Euro bot, sei eben "ihr Fehler" gewesen. Dass das Österreich-Konsortium mit 961 Millionen Euro knapp darüber lag und gewann, bezeichnete Grasser als "glücklichen Zufall".

Grassers Conclusio: Es tauchten vor Gericht keine Hinweise für Manipulation oder Beeinflussung auf. Alles sei "transparent verlaufen".