Politik/Inland

Asylamt macht ernst: Heuer um 46 Prozent mehr Abschiebungen

Das Charterflugzeug kommt aus Schweden, in Schwechat steigen etwa 50 Menschen zu. Es sind Menschen, die irgendwann mit der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Österreich gekommen sind. Pro Kopf sind zwei Beamte mit – aus Sicherheitsgründen. Das Ziel: Kabul.

Viele warten, angekommen auf dem Flughafen in Kabul, einen innerafghanischen Flug ab, „um zu verschleiern, dass sie aus Europa kommen. Rückkehrer sind nicht gerne gesehen, man misstraut ihnen“, schildert Herbert Langthaler von der Asylkoordination die Erfahrungen gescheiterter Asylwerber. Und von diesen gibt es immer mehr: Laut Statistik des Innenressorts wurden heuer mehr Asylwerber abgelehnt, und es werden auch immer mehr tatsächlich abgeschoben.

Wolfgang Taucher, Chef des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), hat 2018 zum „Jahr der Trendwende“ erklärt. Der Fokus liege auf „Rückkehr“, so der freundliche Ausdruck. Andere nennen es eine „Aktion scharf“.

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41 Prozent Straftäter

Von 42.738 Entscheidungen waren 57 Prozent negativ; 2017 wurden 46 Prozent Asylansuchen abgelehnt .

Bis Ende Oktober 2018 gab es 10.450 Außerlandesbringungen – etwa so viele wie im ganzen Jahr 2016. Mehr als die Hälfte erfolgte zwangsweise (siehe Grafik rechts). Rechnet man die Dublin-Überstellungen in ein anderes EU-Land heraus, bleiben 3772 Menschen, die in ihre Heimat abgeschoben wurden – das ist ein Plus von 46 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Top-Nationen sind heuer Nigeria, der Irak und Georgien mit 518 Personen.

Sammelabschiebungen nach Kabul via Charter kosten laut früheren Angaben von Frontex um die 200.000 Euro, in manche Länder bucht man auch nur Linienflüge.

 

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In der Statistik fällt ein neues Phänomen auf: Laut Innenministerium sind rund 41 Prozent der Abgeschobenen strafrechtlich verurteilt. Allein im Oktober saßen in den Flugzeugen nach Afghanistan, Nigeria, Gambia, Georgien und Armenien bis zu 47 Prozent Straftäter.

„Migrationspolitik ist nur glaubwürdig, wenn die Rückkehr von Personen, die nicht hierbleiben dürfen, auch durchgesetzt wird“, heißt es im Innenministerium. „Würdevoller“ und daher vorrangig sei freilich die freiwillige Rückkehr, wird betont. Dafür setzt das Asylamt seit dem Frühjahr 2017 verstärkt Anreize, etwa eine Prämie von 250 bzw. 500 Euro als „Starthilfe“.

Gericht widersprach Asylamt

Fraglich ist, ob Abschiebungen nach Afghanistan künftig noch möglich bzw. vertretbar sind. Laut aktuellen Berichten droht in dem Land eine Hungersnot – das steht sogar in einer Dokumentation des BFA. Die zweite Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, hat wegen der schlechten humanitären Lage mehrere Negativ-Bescheide umgedreht, sagt Asyl-Experte Langthaler.

Das Gericht dürfte tatsächlich eine beachtliche Zahl an Abschiebungen verhindert haben. Wie der KURIER berichtete, waren im Zeitraum von eineinhalb Jahren (2017 und erstes Halbjahr 2018) 43 Prozent der Beschwerden aus dem Bereich Fremdenwesen erfolgreich: In rund 11.600 von 27.000 Beschwerdeverfahren wurden die negativen Behördenentscheidungen vom Gericht abgeändert oder aufgehoben. Das ergab eine Anfrage des Grünen Bundesrats David Stögmüller an das zuständige Justizministerium.