Politik/Inland

Arbeit statt Pension: Welche Anreize die Regierung jetzt setzt

Seit Monaten betonen ÖVP-Vertreter, dass man noch heuer Anreize für längeres Arbeiten präsentieren will. Am Montag erhöhte Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) im KURIER-Interview den Druck auf die Koalition.

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Zu diesem Zeitpunkt waren die Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen wohl schon weit gediehen. Denn Dienstagmittag hat Korosec mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger ein weiteres "Leistungspaket" präsentiert, das Anreize für "Mehrarbeit und längeres Arbeiten" umfasst. Die Präsentation erfolgte ohne die Grünen. Es sei aber alles mit Klubobfrau Sigrid Maurer abgesprochen, versicherte Wöginger.

Unter dem Motto "Leistung muss sich lohnen" sollen Menschen in drei wesentlichen Bereichen entlastet werden, heißt es. Dabei handelt es sich erstens um höhere Freibeträge für Überstunden, die bereits im September präsentiert wurden. Zweitens setzt Türkis-Grün mehrere Maßnahmen um, damit Menschen über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten. Und drittens will sie auch Anreize setzen, die dem Teilzeit-Trend entgegen wirken.

Die neuen Maßnahmen im Detail:

Maßnahmen bei Pensionen

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter in Österreich liegt derzeit bei 65 Jahren für Männer. Für Frauen wird es ab den kommenden Jahren sukzessive erhöht – auf ebenfalls 65 Jahre bis 2033. Während Wirtschaftsforscher auch eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters auf 67 Jahre in gewissen Branchen fordern, setzt die Regierung nun Anreize, dass Menschen freiwillig über das gesetzliche Alter hinaus arbeiten. "Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels ist dies ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber", sagt Wöginger.

  • Zuschläge: Wer aktuell weiterarbeitet, obwohl er ohne Abschläge in Pension gehen dürfte, muss dennoch Pensionsversicherungsbeiträge bezahlen. Bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze, also einem Einkommen von rund 1.100 Euro, entfallen diese Beiträge ab kommendem Jahr. Das entspricht 10,25 Prozent des Verdienstes, also jährlich rund 1.200 Euro. Die Maßnahme gilt vorerst zeitlich befristet bis Anfang 2025. Es handelt sich wohl um einen Kompromiss: Zuletzt war die grundsätzliche Abschaffung der PV-Beiträge im Gespräch.
     
  • Bonus: Wer aktuell über das Pensionsalter hinaus arbeitet, erhält dafür jährlich einen Bonus von 4,2 Prozent für seine spätere Pension. Wer wiederum früher in Pension geht, muss Abschläge von 5,1 Prozent in Kauf nehmen. Dieser "Korridor" gilt zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr. Entsprechend Korosecs Forderung, wird der Bonus nun ebenfalls auf 5,1 Prozent erhöht. "Persönlich wünsche ich mir, dass man das noch höher machen könnte", sagt Korosec. Sie sei aber "sehr froh" über die Angleichung.
     
  • Info-Offensive: Eine Frühpension wirkt sich stark auf die späteren Pensionsbezüge aus, es geht oft um hunderte Euro pro Monat. Wirtschaftsforscher monieren, dass das vielen Erwerbstätigen nicht bewusst sei. Die Regierung will die Menschen nun besser über diesen Umstand informieren. Wie? Mit einem "Pensionskontorechner bei den Pensionsversicherungsträgern bis hin zu übersichtlicheren Darstellungen der voraussichtlichen Pensionshöhe, die auch den längeren Verbleib im Erwerbsleben darstellt".
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  • Altersteilzeit: Die Regierung will die Voraussetzungen verbessern, damit Menschen künftig einfacher in "flexiblere Altersteilzeit" – ehemals Teilpension – gehen können. Die Arbeitszeit könne künftig flexibel zwischen 80 bis 20 Prozent der früheren Arbeitszeit betragen. Für Dienstgeber werden die vollen Kosten der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ersetzt.
     
  • Härtefälle: Derzeit darf man neben der Korridorpension arbeiten, wenn man die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Falls doch, kann man den Pensionsanspruch in diesem Zeitraum verlieren. Eine Härtefallregel soll künftig dafür sorgen, dass das bei geringen Überschreitungen nicht passiert.

Anreize für Vollzeitarbeit

Eine kleinere Maßnahme soll es Teilzeitangestellten erleichtern, eine Vollzeitstelle in ihrem Betrieb anzunehmen. Wie? Wenn der Betrieb eine Vollzeitstelle ausschreibt, haben Teilzeitbeschäftigte künftig einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine rechtzeitige Information. Kommt der Betrieb dieser Vorgabe nicht nach, kann sich der Teilzeitbeschäftigten mit seinen Vorgesetzten anlegen und einen Schadenersatz von 100 Euro pro Monat geltend machen.

Überstunden

Schon bekannt: Die Freibeträge für Überstunden werden genauso an die Teuerung angepasst, wie die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen). Bei den Überstunden steigen die Freibeträge auf 120 Euro, bei den SEG-Zulagen auf 400 Euro.