Ärztekammer-Präsident: "Nur sehr wenige Gründe, sich nicht impfen zu lassen"
Die Impfpflicht, die ab 1. Februar 2022 in Österreich eingeführt wird, sei "leider sehr wichtig", sagt Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer im Ö1-"Morgenjournal". Die Impfung sei der Weg aus der Pandemie, man müsse die Quote deshalb "unbedingt erhöhen".
Wenn jemand Sorgen oder Ängste hat, solle er sich bei seiner Hausärztin oder bei seinem Hausarzt informieren. "Die meisten Menschen können geimpft werden. Wir haben gute Erfahrungen, die Impfungen werden gut vertragen", betont Szekeres. Es gebe nur sehr wenige Gründe, sich nicht impfen zu lassen.
Diese Gründe sind in einem Leitfaden, den das Gesundheitsministerium Ärzten für ihr Impf-Ausschluss-Zertifikat zur Verfügung stellt, aufgelistet (hier geht es zum Download des Dokuments).
Ausschlussgründe, die keine sind
Darin wird zunächst über "irrtümliche Kontraindikationen" aufgeklärt. Das sind etwa chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren oder stabile neurologische Erkrankungen. Diese würden kein Hindernis für die Impfung darstellen, heißt es in dem Leitfaden. Auch eine Neigung oder eine Vorgeschichte zu Thromboembolien seien kein Ausschlussgrund.
Einzelne Vorerkrankungen, etwa das Kapillarlecksyndrom, schließen die Verwendung von Vektorimpfstoffen (wie Astra Zeneca) aus, es gibt aber Alternativen (wie Biontech/Pfizer).
Im nächsten Punkt wird aufgelistet, bei welchen Risikogruppen die Impfung sogar ausdrücklich empfohlen wird: Beispielsweise eine fortgeschrittene oder strukturelle chronische Lungenkrankheit, eine chronische Herzerkrankung und Herzinsuffizienz, aktive Krebserkrankungen und so weiter.
Tatsächliche Ausschlussgründe
Eine "vorübergehende oder dauerhafte Rückstellung von einer Impfung" könne im Einzelfall erwogen werden. Eine Re-Evaluierung des Gesundheitszustandes könne in Abhängigkeit vom Zustandsbild im Intervall von drei Monaten sinnvoll sein.
Folgende Personengruppen seien betroffen:
- Schwangere: Auf Grund der erhöhten Gefährdung und dem erhöhten Risiko für schwere Verläufe von Covid-19 sowie einer höheren Rate an Frühgeburten ist in der Schwangerschaft in Abhängigkeit vom Impfstatus die Impfung gegen Covid-19 ab dem 2. Trimenon ausdrücklich empfohlen. Da eine Schwangerschaft aber vor allem im ersten Drittel eine medizinisch gesehen sehr sensible Phase ist, bestehen Bedenken, dass etwaige Komplikationen in der Schwangerschaft unbegründet der Impfung zugeordnet werden könnten. Im 1. Trimenon ist die Impfung gegen Covid-19 daher aus theoretischen Überlegungen nicht empfohlen.
- Von einem Allergologen oder einer Allergologin bestätigte Allergie oder Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe, die in allen zum jeweiligen Zeitpunkt zugelassenen Covid-19-Impfstoffen enthalten sind und somit ein Impfhindernis darstellen.
- Bis zu sechs Monate nach Organtransplantationen: Ob ein Ausschlussgrund über diese Zeit hinaus besteht, ist mit dem betreuenden Arzt oder der betreuenden Ärztin zu besprechen.
- Graft vs. Host Disease (Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion, etwa bei Stammzellentransplantationen)
- Bis drei Monate nach Stammzelltransplantationen, nach Rücksprache mit der betreuenden Ärztin bzw. dem betreuenden Arzt.
- Akuter Schub einer schweren inflammatorischen bzw. Autoimmun-Erkrankung bis zur Stabilisierung des Krankheitszustandes.
Schwangere und Kinder unter 14 Jahren sind von der Impfpflicht ausgenommen, ebenso Genesene bis 180 Tage nach der Infektion.
Nur Amtsärzte
Die Atteste können von verschiedenen Ärzten ausgestellt werden - darunter Allgemeinmediziner, Internisten, Psychiater, Gynäkologen oder Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten.
Die Ärztekammer hatte gefordert, dass dafür nur Amtsärzte infrage kommen. Nicht, weil Gefälligkeitsatteste befürchtet werden und man die Hürden erhöhen will, sagt Szekeres, sondern um die Menschen individuell zu untersuchen und auch, um "den Druck von den Ärzten zu nehmen". Der Ärztekammer-Präsident hofft noch auf Gespräche mit dem Ministerium.