Politik/Inland

Wo genau ab Freitag wieder die Maskenpflicht gilt

Angesichts der  täglichen Infiziertenzahlen, die jetzt öfter wieder dreistellig waren, greift die Bundesregierung zur Maske. „Es beginnt schon wieder zu brodeln“, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Die viel diskutierte „zweite Welle“ soll um jeden Preis verhindert werden.

Konkret gilt die Maskenpflicht ab Freitag wieder in Supermärkten sowie in Bank- und Postfilialen. Im Spital, in der Apotheke, im öffentlichen Verkehr gilt sie ohnehin bereits.

Ermessensentscheidungen

Das sind „Ermessensentscheidungen“, gestand Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz mit Vizekanzler Werner Kogler, Innenminister Karl Nehammer sowie Anschober ein.
 

Soll heißen: Man hätte auch Trafiken oder andere Handelsbereiche dazunehmen können, hat sich aber dagegen entschieden. Auch die Gastronomie bleibt vorerst von der Maske verschont.

Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) hat angekündigt, dass die Maskenpflicht ab Freitag auch in Gottesdiensten gilt. Dies sei in Absprache mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften beschlossen worden. Außerdem soll das Ansteckungsrisiko durch das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln oder der Reinigung von regelmäßig verwendeten Flächen minimiert werden. Bei Infektionsfällen soll mit den lokalen Gesundheitsbehörden zusammengearbeitet werden.

In den letzten Wochen hatte sich die Meinung durchgesetzt, dass der Mund-Nasen-Schutz zur Eindämmung von Corona beitragen kann. Jetzt mehren sich wieder die Stimmen jener Experten, die die Maske für eine eher symbolische Aktion halten. Kurz und Anschober wollen mit der Maskenpflicht das Risikobewusstsein der Bevölkerung vor dem Herbst stärken. „Das Virus macht keine Sommerpause“, sagte Kogler.

Zusätzlich soll jetzt an den Grenzen stärker kontrolliert werden.  Nehammer sprach von  nötigen „Wellenbrechern“ gegen die zweite Welle. Insbesondere die Virus-Einschleppung durch Rückkehrer aus den Ländern des Westbalkans macht der Regierung Sorgen. Diese Reisenden benötigen ab Freitag einen negativen PCR-Test an der Grenze, der nicht älter als 72 Stunden  sein darf. „Bitte unterlassen Sie in diesem Sommer Reisen in diese Region“, appellierte Kurz an die Bevölkerung.

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Die  Bundesregierung macht ernst mit der Ausweitung der Maskenpflicht. Wie erwartet wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Supermärkten wieder verpflichtend – und zwar schon ab Freitag. Was im Vorfeld der Pressekonferenz am Dienstag noch nicht klar war: Die neuerliche Maskenpflicht gilt auch in Banken und auf der Post. Damit sollen im Alltagsleben die Risikogruppen (vor allem Ältere) geschützt werden. Einkaufen muss man gehen und ebenso auf die Bank oder zur Post, argumentieren Kanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

Ungeachtet dieser neuen Entscheidung bleiben Masken weiterhin obligatorisch in Spitälern, Arztpraxen und Apotheken, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am Sitzplatz) sowie bei Demonstrationen und bei Dienstleistern wie Friseuren, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Ebenso aufrecht bleiben bisherige regionale Entscheidungen wie in Oberösterreich, der Stadt Salzburg oder in den Kärntner Touristen-Hochburgen wie Velden – dort gilt in den Abendstunden eine Maskenpflicht  vor den Lokalen.

Vor allem die Länder des Westbalkans (wie Serbien oder Montenegro) gelten mit ihren stark steigenden Infiziertenzahlen als Hochrisiko-Gebiete. Rückkehrer von dort müssen ab Freitag einen neuen PCR-Test vorweisen können. Das heißt: Er muss nicht nur negativ sein, sondern darf auch nicht älter als 72 Stunden sein und muss vor allem auch in einem zertifizierten (also in Österreich anerkannten) Labor gemacht worden sein. So soll Fälschungen von Testergebnissen vorgebeugt werden.

Alle Grenzkontrollen werden in Kooperation mit den Gesundheitsbehörden durchgeführt, die dafür auch das Bundesheer zu Hilfe gerufen haben. Innenminister Karl Nehammer erklärte, dieses Vorgehen sei dazu da, den „Kontrolldruck“ an der Grenze zu erhöhen.

Zusätzlich sollen im Inland verhängte Quarantäne-Maßnahmen stärker kontrolliert werden, betonte der Minister. An Fußfesseln für Quarantäne-Sünder sei nicht gedacht, aber Nehammer unterstrich die rigorosen Strafen, die drohen, wenn man gegen die Auflagen der Gesundheitsbehörde verstößt. Infizierten, die ihr Haus verlassen, drohen sogar Haftstrafen.

In Vorbereitung. Der Probebetrieb für die geplante Corona-Ampel soll im August starten. Mit ihr will die Regierung rascher auf regionale Entwicklungen und Cluster reagieren können. Und zwar mit standardisierten Maßnahmen (wie etwa Schulschließungen).
 In Kooperation mit den Bundesländern will man auch bei den Corona-Tests schneller werden. In Zukunft sollen österreichweit maximal 48 Stunden vergehen, bis nach einem Test das Ergebnis vorliegt. Verpflichtende Testungen von Personen, etwa wenn sie in ein Spital eingeliefert werden, soll es nicht geben. In Salzburg wird so ein Schritt überlegt, Anschober will das zunächst beobachten.

Spannend wird auch das Projekt „Pre-Travel-Clearance“. Dabei geht es grob gesprochen um die Daten-Erfassung von Reisenden. Das System soll beispielsweise die Kontrolle einer Quarantäne erleichtern.

Angedacht ist: Die Personal- und Reisedaten sind vorab online bekannt zu geben und das ausgedruckte Formular mit QR-Code später an der Grenze vorzuweisen. Nur damit soll künftig die Einreise nach Österreich möglich sein. Neben der Reiseroute ist dabei auch das Verkehrsmittel anzugeben, hört man.