Politik/Ausland

Ungarisches Parlament verabschiedete Anti-Korruptions-Gesetze

Anfangs hat der ungarische Ministerpräsident über Brüssels Drohung, Ungarn wegen Verstößen gegen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit rund 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Budget einzufrieren, gelacht. Man werde sich wehren, lautete die Antwort. Mittlerweile scheint Ministerpräsident Viktor Orbán wie ausgewechselt: Am Dienstag hat das ungarische Parlament Gesetzpakete gegen Korruption und für mehr Transparenz verabschiedet.

Die Pakete wurden mit der Zwei-Drittel-Mehrheit der rechtsnationalen Regierungspartei Fidesz verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten über die Schaffung von Anti-Korruptionsinstitutionen wie einer ab 19. November arbeitenden "Integritätsbehörde" zur Kontrolle der EU-Gelder sowie einer Anti-Korruptions-Behörde ab. Diese soll Unregelmäßigkeit vorbeugen sowie Verstöße aufdecken und korrigieren.

Frist läuft bis Ende November

Verabschiedet wurde weiters die Schaffung einer Anti-Korruption-Arbeitsgruppe, der 21 Mitglieder angehören, davon zehn zivile Mitglieder. Die Arbeitsgruppe soll jährlich einen Bericht für die Regierung erstellen, mit Vorschlägen für Verhinderung, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption und bis zum 1. Dezember ihre Arbeit aufnehmen.

Im Sinne der neuen Verordnungen wird der Anteil öffentlicher Ausschreibungen mit nur einem Bieter reduziert und zudem die aktive Unterstützung von Untersuchungen der EU-Anti-Betrugsbehörde "OLAF" vor Ort seitens der Ungarischen Steuer- und Zollbehörde (NAV) gestärkt.

Modifiziert wurden ebenso die Unvereinbarkeitsregelung für Mitglieder von Kuratorien öffentlicher Stiftungen. Demnach dürfen Kuratoriumsmitglieder in Zukunft nicht an jenen Entscheidungen teilnehmen, die auch sie persönlich, Angehörige, Freunde oder politische Nahestehende betreffen. Ferner verpflichtete sich die Regierung, Gesetzesentwürfe zu 90 Prozent einer öffentlichen Debatte zu stellen.

Bereits am Montag wurde im Sinne einer Einigung mit der Europäischen Kommission die Modifizierung des Gesetzes über Strafverfahren verabschiedet. Damit wird es jedem Bürger möglich, ein Klageerzwingungsverfahren in besonders schweren Fällen von Korruption zu fordern. Auch werden Klagen von Bürgern vor Gericht ermöglicht, wenn diese meinen, dass eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Korruption willkürlich einstellte. Dieses Gesetz wird nicht der Staatspräsidentin zur Unterzeichnung zugesandt, sondern umgehend dem Verfassungsgericht zur Normenkontrolle.

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Dieses entscheidet, ob außer der Staatsanwaltschaft andere Personen das Recht erhalten, eine Anklage vor Gericht einzubringen, ob die neue Rechtsinstitution im Einklang steht mit dem Grundgesetz und dem darin formulierten Prinzip des Anklagemonopols der Staatsanwaltschaft. Falls eine Unvereinbarkeit festgestellt wird, muss das Parlament das Gesetz neu behandeln.

Die ungarische Regierung hatte der Europäischen Kommission gegenüber 17 Versprechen abgegeben, um die EU-Gelder zu erhalten. Diese Versprechen müssen laut Brüssel bis Ende November erfüllt werden.