Lettland fordert 3.500 Russen zur Ausreise auf
In Lettland sollen in dieser Woche gut 3.500 russische Staatsbürger Briefe von der Migrationsbehörde erhalten, in denen sie zur Ausreise aus dem Land aufgefordert werden.
Nach Angaben der Behörde in Riga handelt es sich dabei um Personen, die keine Unterlagen zur Verlängerung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis eingereicht oder sich bis zum 1. September nicht zu einem Lettisch-Sprachtest angemeldet haben.
Verschärfte Aufenthaltsregelung für Russen
Deshalb sei ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen und sie müssten Lettland bis zum 30. November verlassen, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die vom Parlament im Herbst 2022 in Reaktion auf Russlands Angriffskrieg beschlossen wurde - sie verschärfte die Aufenthaltsregelungen für russische Staatsbürger.
Um weiterhin legal in Lettland leben zu können, müssen diese einen dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen. Dafür müssen sie - mit wenigen Ausnahmen - Kenntnisse der lettischen Sprache auf dem Niveau A2 nachweisen.
Lettland mit seinen 1,9 Millionen Einwohnern grenzt an Russland. In dem Baltenstaat lebt eine große russischstämmige Minderheit, zu der mehrheitlich zur Sowjetzeit eingewanderte Personen und deren Nachkommen zählen.
Sprachtest muss absolviert werden
Über die Regelung, von der gut 20.000 Menschen betroffen sind, war eine hitzige Debatte entbrannt. Das Parlament hatte deshalb auf Vorschlag der Regierung in Riga bis zu zwei weitere Jahre Zeit zum Bestehen des Lettisch-Sprachtests gegeben.
Wer die Prüfung zum 1. September nicht bestanden hat, kann nun eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung beantragen und den Test nochmals ablegen. Alle anderen, die sich überhaupt nicht zum Test angemeldet hatten, bekommen nun Post von der Migrationsbehörde.
Nach früheren Angaben haben sich gut 13.000 russische Staatsbürger für den Sprachtest angemeldet und rund 11.000 ihn abgelegt. Davon haben 39 Prozent beim ersten Mal bestanden.
Kritiker verwiesen darauf, dass die strengen Anforderungen an die Sprachtests und Ausweisungen vor allem schutzbedürftige und ältere Menschen treffen würden, die keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. Einige davon hätten bereits ihr ganzes Leben in Lettland verbracht, das bis 1991 unfreiwillig Teil der Sowjetunion war.
Dem entgegnen Befürworter einer strikten Auslegung der Regelung, dass diese Menschen genau deshalb ausreichend Zeit und viele Chancen gehabt hätten, die Sprache zu erlernen. Ein Teil der Gesellschaft war daher auch kategorisch gegen eine Fristverlängerung.