Hiroshima-Jahrestag: Forderungen nach Ende nuklearer Sprengkörper
Anlässlich des bevorstehenden 78. Jahrestages der nuklearen Zerstörung der japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki 1945 werden erneut viele Stimmen zur angespannten Situation zum Thema Atomwaffen laut.
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"Erst diese Woche hat der Vize-Chef des russischen Sicherheitsrates und frühere Präsident, Dmitrij Medwedew - wieder einmal - mit dem Einsatz von Atomwaffen gedroht", warnen Herbert Stoiber und Roland Egge von atomstopp_atomkraftfrei leben! in einer Aussendung am Freitag.
- Am 6. August 1945 wurde die erste Atombombe auf die japanische Stadt Hiroshima abgeworfen.
- Am 9. August 1945, folgte der zweite nukleare Bombenabwurf über der Stadt Nagasaki.
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- Mehr als 100.000 Menschen verloren ihr Leben sofort.
- über 200.000 Menschen verstarben an den Folgen der radioaktiven Bomben.
- Bis heute sind diese beiden atomaren Bomben die einzigen verwendeten Nuklearwaffen in einem Krieg.
"Nukleare Bedrohung ist (...) deutlich größer geworden"
Auch der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) äußert sich besorgt über die aktuellen Entwicklungen. "Wir sind verpflichtet, die Erinnerung an das Grauen wach zu halten", so der ÖRKÖ-Vorstand in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung. Mit der Existenz von Atomwaffen dürfe man sich niemals abfinden, ein weiterer Einsatz von Atomwaffen dürfe sich niemals wiederholen.
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Für den Vorstand von atomstopp_atomkraftfrei leben! sei es "völlig unverständlich, warum die russischen Drohungen, diese verheerenden Waffen wieder in Einsatz zu bringen, auf so geringe Reaktionen stoßen". Auch der ÖRKÖ zeigt sich sorgenvoll: "Die nukleare Bedrohung ist seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine deutlich größer geworden. Zugleich scheinen sich viele an den Krieg in Europa gewöhnt zu haben."
Aufforderung zur nuklearen Abrüstung
Schon gestern äußerte sich das Österreichische Rote Kreuz zum Thema und fordert alle Länder mit atomaren Sprengkörpern zur Einhaltung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung und der damit einhergehenden nuklearen Abrüstung auf. Diese ist schließlich seit 1970 in Artikel 6 des Nuklearen Nichtweiterverbreitungsvertrages (NPT) verankert.