Politik/Ausland

Wehrfähige Ukrainer müssen sich bei Heimat-Besuch bei Armee melden

Im Ausland lebende ukrainische Männer im wehrfähigen Alter müssen sich darauf einstellen, dass sie nach einem Besuch in der Ukraine das Land nicht mehr verlassen dürfen und in der Armee dienen müssen. Ukrainische Staatsbürger, die ihr Land "länger als drei Monate verlassen haben, können nicht mehr in die Kategorie der vom Wehrpflichtregister ausgeschlossenen Personen fallen (...) und sind verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen bei der Armee zu melden", so der Grenzschutz.

Die Regelung gelte für männliche ukrainische Staatsbürger im Alter von 18 bis 60 Jahren, sagte der Sprecher des ukrainischen Grenzschutzes, Andrij Demtschenko, am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Hintergrund ist ein am 1. Juni in Kraft getretenes neues Gesetz.

Nach mehr als zwei Jahren Krieg hat die ukrainische Armee große Schwierigkeiten, weitere Soldaten zu rekrutieren. Das neue Gesetz soll dem entgegenwirken und die Einberufungsprozedur durch die Einführung eines digitalen Systems erleichtern. Anfang April hatte Kiew bereits die Altersgrenze für die Einberufung von Reservisten von 27 auf 25 Jahre gesenkt.

Demtschenko erklärte, dass die Ukraine in dem Zusammenhang auch eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr anerkenne. Die US-Botschaft in Kiew riet Ukrainern, die auch über eine US-Staatsbürgerschaft verfügen, nicht mehr in die Ukraine einzureisen, wenn sie "nicht auf Dauer in der Ukraine bleiben wollen".