Betrunken am E-Scooter? Unfälle verfünffacht
Sie sind schnell, einfach zu bedienen - und gefährlich: Bei E-Scootern gehen die Unfallzahlen rapide nach oben. Seit Beginn des E-Scooter-Booms im Jahr 2019 hat sich die Anzahl der im Spital behandelten Verletzten in Österreich von 1.200 auf 6.000 im Jahr 2023 verfünffacht. Besonders alarmierend ist laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), dass 12 Prozent der verunfallten E-Scooter-Lenkenden zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert waren. Bei Unfällen mit Pkw (4%) und Motorrädern (3%) saßen viel seltener Betrunkene am Steuer. Das KFV fordert mehr Risikobewusstsein und eine Helmpflicht.
Vor allem Jüngere betroffen
Die mit E-Scootern verunglückten Personen sind durchschnittlich 34 Jahre alt und damit deutlich jünger als bei E-Bike-Unfällen (55 Jahre) und bei Fahrrad-Unfällen (46 Jahre). Alkohol spielt zudem als Unfallursache eine viel größere Rolle als beim Lenken anderer Verkehrsmittel. 12 Prozent der beteiligten E-Scooter-Fahrenden waren zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert. Zum Vergleich: Im Pkw-Bereich beträgt bei Unfällen der Anteil der Betrunkenen am Steuer 4 Prozent und bei Motorrädern 3 Prozent.
Vorsicht auch bei Wechselwirkungen von Alkohol mit Medikamenten
„Alarmierend ist für uns auch der hohe Alkoholspiegel, denn 90 Prozent der nachweislich alkoholisierten E-Scooter-Fahrenden waren zum Unfallzeitpunkt mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,0 Promille unterwegs und 28 Prozent sogar mit mehr als 2,0 Promille“, erklärt Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Das Alkohollimit für das Fahren mit E-Scootern beträgt, ebenso wie bei Fahrrädern, 0,8 Promille. Robatsch gibt allerdings zu bedenken: „Die Polizei darf jeden am Weiterfahren hindern, wenn die betreffende Person zum Beispiel aufgrund von Wechselwirkungen mit Medikamenten oder Müdigkeit nicht mehr sicher fahren kann.“
Bis zu 5.900 Euro Strafe bei Alkoholisierung
Wie KFV-Erhebungen zeigen, sind generell 77 Prozent der Unfälle mit E-Scootern auf Selbstverschulden zurückzuführen. Mangelndes Verantwortungsbewusstsein offenbart auch eine andere Studie des KFV. Demnach würden 13 Prozent von fast 200 Befragten unmittelbar nach dem Konsum von 2 großen Bier oder 2 Vierteln Wein sofort wieder mit dem E-Scooter fahren. 9 Prozent würden eine Stunde warten und 11 Prozent zirka 2 bis 3 Stunden.
Tatsächlich ist bereits nach der Konsumation von kleinen Mengen Alkohol die Fahrleistung beeinträchtigt, wie der Leiter der Verkehrssicherheit im KFV erläutert: „Eine deutsche Studie hat gezeigt, dass sich die Fahrleistungen in Teilabschnitten eines Test-Parcours bereits ab 0,21 Promille gegenüber nüchternen Probanden verschlechtert haben.“ Neben dem Sicherheitsaspekt, spricht aber auch der finanzielle Aspekt sehr dafür, niemals betrunken zu fahren. Der Strafrahmen für das Fahren mit E-Scootern ab 0,8 Promille beträgt 800 bis 3.700 Euro, ab 1,2 Promille sind 1.200 bis 4.400 Euro fällig und ab 1,6 Promille bzw. bei Verweigerung des Alkoholtests sogar 1.600 bis 5.900 Euro. Darüber hinaus drohen zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen, wenn jemand unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht.