Motor

Auto geborgt, Unfall gebaut: Wer haftet?

Natürlich, das eigene Auto borgt man nicht dem Nächstbesten. Doch es kommt dennoch vor, dass man den Autoschlüssel in fremde Hände gibt. Vor allem im Familienkreis, aber auch unter Freunden ist es keine Seltenheit, dass jemand anderes als der Fahrzeugbesitzer am Steuer sitzt.

Doch wie sieht das versicherungstechnisch im Fall eines Unfalls aus? Wer haftet? 

ÖAMTC Chefjurist Martin Hoffer: "Wenn Fahrzeughalter mit Wissen und Willen ihr Fahrzeug verborgen, also jemand anders fährt, müssen sie mehrere Dinge beachten."

Erstens gilt es, vor Fahrantritt zu überprüfen, ob die Person, die das Fahrzeug borgen will, überhaupt eine Lenkberechtigung für diesen Fahrzeugtyp hat.

Dabei, so Hoffer, muss man auch Beschränkungen miteindenken: Denn manche Lenker haben im Führerschein Vermerke, dass sie nur zu bestimmten Zeiten oder nur auf bestimmten Strecken unterwegs sein dürfen.

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Zweitens sollte man einen Blick in den Haftpflichtversicherungsvertrag werfen: Dort können Einschränkungen vermerkt sein, dass nicht jeder das Fahrzeug lenken darf. Ein Unfall durch einen Fremdlenker könnte in diesem Fall zu einer höheren Prämie bzw. Selbstbehalt oder einer Rückstufung führern. 

Gibt es keine Einschränkungen, trägt die Versicherung normal.