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Mann lief gegen Säule im Firmenhof und klagte auf Schadensersatz

Ein kurioser Gerichtsprozess ist in Kroatien zu Ende gegangen. Ein Angestellter des staatlichen Straßenbetreibers "Hrvatske ceste" (HAC) hatte nämlich im September einen Arbeitsunfall erlitten. Der 45-Jährige war mit dem Kopf gegen eine Betonsäule im Hof des Unternehmenssitzes gestoßen. Eine Schnittwunde über dem rechten Auge, ein abgebrochener Zahn sowie eine beschädigte Brille waren die Folge des unglücklichen Zusammenstoßes.

Der Mann entschied sich daraufhin, seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen. Er forderte eine Entschädigung in Höhe von 1.600 Euro - sowohl für die Verletzungen als auch die erlittenen Ängste. Die Versicherungsgesellschaft seines Arbeitgebers blockte allerdings ab, indem sie behauptete, er selbst sei schuld, da er unvorsichtig durch den Hof gegangen war.

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Der Zuruf des Chefs soll den Unfall verursacht haben

Der 45-Jährige hatte allerdings für den Prozess ein Ass im Ärmel. "Ich war auf dem Weg zum Auto auf dem Parkplatz, als mir der Chef etwas wegen des veränderten Zeitplans zurief. Also schaute ich zu ihm herüber, während mein Körper in Bewegung blieb. So stieß ich mit dem rechten Teil meines Kopfes, genauer gesagt meines Gesichts, gegen diese Säule", schilderte er gegenüber dem Onlineportal Danica.hr, wie er verunfallte. 

Der Unglücksrabe fügte hinzu, dass er sicher nicht gegen diese Säule gestoßen wäre, hätte es um ihn herum einen Zaun oder einen anderen Schutz gegeben.

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Richterin: Beide Seiten sind schuld am Unfall

Die Richterin betonte in ihrem vorläufigen Urteil, dass sowohl der Angestellte als auch der Arbeitgeber zu 50 Prozent für die erlittenen Verletzungen des Mannes verantwortlich seien. Sie sprach dem 45-Jährigen eine Entschädigungszahlung in Höhe von 615 Euro zu.

"Der Arbeitgeber hätte bei der Festlegung von Arbeitsaufgaben und Zeitplänen darauf achten sollen, dass die Arbeitsschritte rechtzeitig und angemessen geplant und durchgeführt werden. Dies hat er versäumt, indem er den Arbeiter gerufen hat, um den Zeitplan festzulegen, während er sich dabei zum Fahrzeug bewegte, um die zugewiesenen Aufgaben zu erledigen", heißt es im Urteil der Richterin, das noch nicht rechtskräftig ist.