Zu beliebt für Beliebtheitswettbewerb: Neuseeländischer Papagei ausgeschlossen
Von Anya Antonius
Es ist ein Problem, das man gern haben möchte: Bei Beliebtheitswettbewerben außer Konkurrenz zu laufen, weil man sonst alle Mitbewerber ausstechen würde. Ein Schicksal, das nun den neuseeländischen Kakapo, den einzig bekannten flugunfähigen Papagei, ereilt hat. Bei der Wahl zum neuseeländischen Vogel des Jahres, die in diesen Tagen angelaufen ist, darf der stämmige, kleine Vogel (er wird von Experten auch als "sehr runder Ball mit Federn" beschrieben") nicht teilnehmen. Als zweifacher Champion sei die Gefahr zu groß, dass er den anderen Vögeln erneut den Rang ablaufen würde, so die Veranstalter.
"Die Wahl zum Vogel des Jahres ist ein Wettbewerb um alle neuseeländischen Vogelarten zu feiern und für sie Bewusstsein zu schaffen", sagt Ellen Rykers, Pressesprecherin der zuständigen Umweltschutzorganisation "Forest & Bird" (dt. Wald und Vogel). Und auf der Insel gäbe es schließlich noch genügend "Underbirds", die eine Chance auf den Sieg der Online-Abstimmung bekommen sollen.
Gefährdete Vogelarten
Der Hintergrund ist ein ernster: 80 Prozent der in Neuseelands fragilem Ökosystem heimischen Vogelarten sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Darunter auch der Kakapo, von dem auf der Insel nur noch 252 Exemplare zu finden sind. Und nun wird er zusätzlich noch mit Wettbewerbs-Ausschluss bestraft, so der Tenor in den sozialen Medien. Die Aufregung der neuseeländischen Twitter-Community ist groß. "Gerechtigkeit für den Kakapo", wird da gefordert. Es sei "inakzeptabel für die Vogelkultur", empören sich andere, "wie können sie es wagen?".
Zumal es nicht die erste Kontroverse des Bewerbs ist: Der Titelverteidiger ist nicht einmal ein Vogel, sondern eine Fledermaus. Das zumindest ist bei der diesjährigen Verleihung garantiert anders: alle Teilnehmer, darunter der Kea, die Maori-Ente oder der Kuckuckskauz, gehören der Vogelfamilie an. Und auch für den Kakapo gibt es Hoffnung, sagt Rykers: "Es ist nur eine Pause und sicher keine lebenslange Sperre." Ehre, wem Ehre gebührt.