Leben/Reise

ÖAMTC: Was bei Waldbränden am Urlaubsort zu beachten ist

In vielen Urlaubsregionen sind durch die Trockenheit und hohen Temperaturen bereits Waldbrände ausgebrochen – zuletzt in Kroatien und Griechenland. Wer kurz vor einer Reise in die betroffenen Gebiete steht, sollte wissen: Kostenfreies Storno ist dann möglich, wenn die Durchführung einer Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder unmöglich ist - das ist bei Naturkatastrophen mitunter der Fall. "Und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt der ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. 

Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. Ein Waldbrand auf dem griechischen Festland ist also noch kein Stornogrund für eine Reise auf eine griechische Insel. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", erklärt der Experte. Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.

Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab. 

Naturkatastrophe während des Urlaubs – was ist zu beachten?  

Wenn eine Reise frühzeitig abgebrochen werden muss, muss bei Pauschalreisen der Veranstalter den Rücktransport zahlen und organisieren. Einen Teil der Reisekosten kann man sich in diesem Fall rückerstatten lassen. Wer individuell reist, sollte mit seiner Reisestorno- bzw. Reiseabbruchversicherung absprechen, ob der Abbruch der Reise gedeckt ist. 

Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und sitzt man im Urlaubsland fest, müssen die Airlines oder Reiseunternehmen Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Hoffer empfiehlt in einer solchen Situation, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.

Kurz zusammengefasst

  • Damit Reisen kostenlos storniert werden können, müssen Urlaubsantritt und Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen
  • Die Reise muss genau in die betroffene Region führen, damit Kosten rückerstattet werden
  • Wenn eine Reise frühzeitig abgebrochen werden muss, sorgt bei Pauschalreisen der Veranstalter für einen Rücktransport
  • Individualreisende müssen Stornobedingungen mit ihrer Reiseversicherung absprechen
  • Infos zu aktuellen Ereignissen und Naturkatastrophen (etwa Waldbrände oder extreme Hitze) beim Reise-Radar des ÖAMTC