Kein 3-G mehr: Locker nach Italien reisen
Reisende und Urlauber müssen ab dem 1. Juni bei der Einreise nach Italien keinen Corona-Nachweis mehr vorlegen. Eine Anordnung, die bisher dafür galt, läuft heute, Dienstag, aus.
Damit endet pünktlich zum Beginn der Feriensaison die 3-G-Regel für die Einreise, also die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf das Coronavirus oder eines Genesungs- beziehungsweise Corona-Impfnachweises.
Die Regierung unter Ministerpräsident Mario Draghi lockerte nach dem Auslaufen des Corona-Notstandes Ende März schrittweise die Beschränkungen. In der Gastronomie, bei Veranstaltungen oder für Touristenattraktionen ist der 3-G-Nachweis nicht mehr erforderlich.
Derzeit müssen Menschen noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Masken tragen. In dem Land mit fast 60 Millionen Einwohnern sanken die bestätigten Corona-Fallzahlen in den vergangenen Wochen. Am Montag meldeten die Behörden etwas mehr als 7.500 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages und rund 60 Tote mit dem Virus.
Auch Deutschland lockert
Auch für Einreisen nach Deutschland gelten vorerst gelockerte Corona-Regeln. Urlaubsrückkehrer und andere Einreisende müssen nun keinen 3-G-Nachweis mehr mit sich führen. Die bisher für alle ab zwölf Jahren bestehende Nachweispflicht könne in Anbetracht der aktuellen Pandemie-Entwicklung entfallen, hieß es zur Begründung.
Die Verordnung in der gelockerten Fassung gilt zunächst bis zum 31. August. Grundsätzlich als eine "Notbremse" bestehen bleiben aber strengere Regeln für Gebiete, in denen neue Varianten des Coronavirus kursieren. Einreisende von dort müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Derzeit ist jedoch auf der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land aufgeführt, das von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuft worden ist.
Die Lockerung der Einreiseregeln war zunächst mit Wirkung ab Mittwoch angekündigt worden. Für einen nahtlosen Anschluss nach Auslaufen der bisherigen Verordnung am Dienstagabend trat die neue Verordnung nun auch bereits am Dienstag in Kraft, wie es vom Ministerium zur Erläuterung hieß.