Terror-Berichterstattung: Medienbehörde verurteilt oe24 TV und ServusTV
Von Christoph Silber
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020 hat die Medienbehörde KommAustria in Verfahren gegen oe24 TV und ServusTV Verstöße gegen Bestimmungen zur Wahrung der Menschenwürde und der Sorgfaltspflichten festgestellt.
Laut Bescheiden der Behörde wurden in beiden Programmen unter anderem tödliche Schüsse auf einen Passanten, Bilder eines angeschossenen Polizisten, schwer und schwerst verletzte Personen, von denen eine später verstarb und schließlich die Leiche des Attentäters in einer die Menschenwürde dieser Personen nicht achtenden Form gezeigt und damit gegen § 30 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) verstoßen.
Journalistische Grundsätze gebrochen
Dazu bedienten sich beide Programme während des laufenden Polizeieinsatzes wiederholt und entgegen der Aufrufe der Exekutive nutzergenerierter Video- und sonstiger Bildmaterialien, die Menschen in existentiellen Ausnahmesituationen zeigten. Damit wurde den anerkannten journalistischen Grundsätzen nicht entsprochen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung nicht mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft (Verstoß gegen § 41 Abs. 5 AMD-G.