Kulturabsagen wegen Corona: Krieg ich mein Geld zurück?
Eine ganz praktische Frage neben vielen theoretischen stellt sich für diejenigen, die in den kommenden Wochen Tickets für Kulturveranstaltungen haben: Ob nämlich der Kaufpreis zurückerstattet wird. Der KURIER richtete diese Frage an zahlreiche Veranstalter - und bietet hier einen regelmäßig aktualisierten Überblick über die Antworten.
In den kommenden Wochen sollen alle Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Besuchern abgesagt werden. Im Rockbereich vemühen sich die Veranstalter aber, Absagen zu vermeiden, indem sie Konzerte verschieben. Jedenfalls können die Fans von einer Rückerstattung ausgehen, wenn dies nicht möglich ist.
"Was nicht zu verschieben ist, wird abgesagt und der Kartenpreis zurückerstattet", heißt es vom größten heimischen Veranstalter Barracuda. Das betrifft Konzerte u.a. von Santana und Avril Lavigne in der Wiener Stadthalle, die für März vorgesehen waren. Die Branche werde dadurch hart getroffen, betont Tatar. Er verweist gegenüber dem KURIER auf Ausfallshaftungen durch Versicherungen - aber betont, dass man sich "von Fall zu Fall anschauen" müsse, ob diese auch greifen. Das könne er derzeit "nicht pauschal sagen", denn es gäbe keine Vergleichsfälle, etwa auch dazu, ob die Konzertorte die Miete auch bei Absagen einfordern können.
Auch Veranstalter Arcadia (dort waren für März Auftritte von u.a. James Blunt, Wurst, Johnossi vorgesehen) stellt eine Erstattung in Aussicht: "Generell gilt, dass wir gemeinsam mit den KünstlerInnen an Nachholterminen arbeiten und bereits erworbene Karten auch für den neuen Termin Gültigkeit behalten. Bei Absagen können die Tickets natürlich an den jeweiligen Vorverkaufsstellen – wo sie gekauft wurden – retourniert werden."
Ähnlich klang das aus der Wien Holding, zu der u.a. die Wiener Stadthalle gehören. Die Veranstaltungen im Mörz sollen auf neue Termine verlegt werden. Ebenso ist Rückerstattung möglich, hieß es.
Rückerstattung bei Konzert, Oper, Theater
Auch im Wiener Konzerthaus sollen Konzerte wenn möglich verschoben werden. Man werde nun alle Konzerte in den nächsten Wochen durchgehen, um zu prüfen, welche nachgeholt werden können. Die Kunden werden über die Absagen bzw. die Verschiebungen informiert, sagte die Sprecherin. Wird kein Ersatzkonzert angeboten, können die Tickets innerhalb von sechs Monaten zurückgegeben werden.
Die Wiener Staatsoper, das Burgtheater und die Volksoper haben sämtliche Vorstellungen und Veranstaltungen bis vorläufig Ende März abgesagt. Für diese Bühnen gilt: Einzelkarten für Vorstellungen von 10. bis 31. März können bis 30. Juni 2020 gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Für Fragen wenden sich Besucherinnen und Besucher bitte an die Vorverkaufsstellen oder die Bundestheaterkassen. Abonnenten-, Wahlabonnenten und Zyklenbesitzer werden gesondert von den Bühnen der Bundestheater informiert. Noch nicht behobene, online gekaufte Tickets werden automatisch storniert.
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