Franz West' Nachlass-Streit zugunsten von Privatstiftung entschieden
Von Michael Huber
Innerhalb von 12 Monaten rechne er mit einem Entscheid, sagte Roland Grassberger, Neffe von Franz West und Vorstand der vom Künstler eingesetzten Privatstiftung, im Dezember 2022. Er sollte Recht behalten: Wie nun bekannt wurde, hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass der Erbanspruch von Wests mittlerweile verstorbener Schwester Anne Gutjahr rechtens war. Die Verwandte des Künstlers hatte den künstlerischen Nachlass Wests an besagte Stiftung überantwortet. 2021 hatte es schon einmal einen Entscheid dazu gegeben, er wurde aber wegen formaler Fehler zurückgewiesen.
Den vielen Verästelungen des Prozesses, der aber maßgeblich die künstlerische Strahlkraft von einem der wichtigsten, international bekanntesten und auch teuersten Künstler Österreichs beeinflusste, konnten zuletzt nur noch juristische Feinspitze folgen. Im Kern ging es um die Frage, ob der künstlerische Nachlass Wests an die Privatstiftung geht, die mit der globalen Mega-Galerie Gagosian zusammenarbeitet, oder ob Wests Kinder Anspruch darauf haben. Der Künstler war mit deren Mutter, der mittlerweile ebenfalls verstorbenen Künstlerin Tamuna Sirbiladze, verheiratet gewesen, und hatte sie als seine Kinder anerkannt. Der leibliche Vater war aber der Schriftsteller Benedikt Ledebur, der zuletzt die Ansprüche vor Gericht durchsetzen wollte.
"Endlich aktiv werden"
Mit dem nunmehrigen Entscheid sollte klar sein, dass die Privatstiftung die zentrale Kraft bei der Verwaltung des Nachlasses ist. "Endlich können wir aktiv werden, das Werk und den Künstler in der Kunstwelt und in der öffentlichen Wahrnehmung wieder sichtbar machen und Franz West seiner künstlerischen Bedeutung entsprechend positionieren", heißt es in einem Statement von Vorstand und West-Neffe Roland Grassberger auf der Website der Stiftung. Man arbeite an einer "zukunftsorientierten Strategie", es seien aber noch "einige Fragen zu klären und in geordnete Bahnen zu bringen", heißt es in dem Statement.
Unklar scheint derzeit noch, ob und wie viel von Wests Vermögen schlussendlich an die Kinder geht. Der Künstler hatte diese testamentarisch bedacht, im Testament aber auch verfügt, dass sie ihr Erbrecht verlieren würden, wenn sie gegen die Zuwendungen an die Stiftung vorgehen. Ob sie dies formell gemacht haben - oder ob nur andere ohne ihr Zutun tätig geworden sind - ist eine jener Fragen, die es nach zehn Jahren immer noch vorschnell erscheinen lassen, einen endgültigen Schlussstrich unter die Causa zu ziehen.