Erbstreit um Franz West: Jetzt ist (fast) alles geklärt
Von Michael Huber
Es geht um Millionenwerte und um den international renommiertesten (und teuersten) Gegenwartskünstler Österreichs: Im zähen Streit um den Nachlass des Künstlers Franz West hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Kindern des 2012 verstorbenen Ausnahmekünstlers die hinterlassenen Kunstwerke endgültig zugesprochen. Der OGH bekräftigte damit das 2017 bereits vom Oberlandesgericht Wien bestätigte Urteil, wonach die Übertragung des Vermögens an die kurz vor dem Tod des Künstlers gegründete „Franz West Privatstiftung“ nicht rechtskonform gewesen sei.
Im Prozess gegen die Privatstiftung wurde die Verlassenschaft von der Wiener Kanzlei Kerres vertreten. Vom zuständigen Gericht wurde im November 2017 allerdings ein Kurator für die Verlassenschaft bestellt, der das Erbe bis auf weiteres zu verwalten hat. Vertreter der Privatstiftung meldeten daher auf eine frühere Version dieses Artikels den Einwand an, dass Kerres "nicht der Anwalt der Verlassenschaft sei". Die Stiftung ist weiterhin der Ansicht, dass West die Absicht verfolgt habe, seine Werke an den knapp vor seinen Tod geschaffenen Rechtskörper zu übertragen, das Urteil sei daher "unerfreulich".
Wests Kinder sind noch minderjährig und Vollwaisen, nachdem auch ihre Mutter, die Künstlerin Tamuna Sirbiladze, 2016 verstorben war. Das Erbrecht von Wests Kindern wird allerdings noch von der Schwester des Künstlers angefochten, eine Verhandlung dazu soll noch im Dezember stattfinden.
Wests Werk ist derzeit Gegenstand einer großen Retrospektive im Pariser Centre Pompidou, die noch bis zum 10.12. läuft und dann in die Tate Modern in London weiterwandert. Mit dem Erbstreit ist auch die Frage der künftigen Galerie-Repräsentation Wests verbunden. West war zuletzt bei der international tätigen Gagosian Gallery unter Vertrag, die auch mit der Stiftung kooperierte. Die Verlassenschaft hat dagegen eine - bereits zuvor bestehende - Verbindung mit der David Zwirner Galerie wieder aufleben lassen. Zwirner wartet allerdings noch auf den Ausgang der Gerichtsverfahren, wie der Galerist dem KURIER am Rande der Eröffnung der Pariser Ausstellung bestätigte.