Mit Drohne auf Urlaub: Was es in Italien und Kroatien zu beachten gilt
Wer heuer mit Drohne ins Ausland reisen möchte, sollte die dort geltenden Regeln kennen. "Illegale Drohnenflüge sind kein Kavaliersdelikt. Wir wissen von hohen Geldstrafen im Ausland für Drohnenpiloten, die sich nicht an die dort geltenden Gesetze gehalten haben. Und die sind oft sehr unterschiedlich", sagt ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Das ursprünglich für diesen Sommer geplante EU-weite Drohnenregulativ mit einheitlichen Regeln soll Anfang 2021 kommen.
Die wichtigsten Regeln
Zu den allgemein gültigen Regeln für Drohnenpiloten im In- und Ausland gehören: auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz beachten, ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen halten, Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern. Empfehlenswert sei der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, denn bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot.
Länderüberblick
In Kroatien sind Drohnen nach Gewicht und maximaler Fluggeschwindigkeit in verschiedene Kategorien unterteilt. Bereits vor der Reise sollte eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde erfolgen. Vorgeschrieben ist auch eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit. Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist in Kroatien für Touristen kaum möglich – dafür braucht man eine Genehmigung der State Geodetic Administration, die für Touristen im Regelfall nicht erteilt wird.
In Italien müssen alle freizeitmäßig verwendeten Drohnen ab 250 Gramm auf einem Online-Portal registriert werden. Für das Fliegen dieser Drohnen ist ein Kompetenz-Nachweis erforderlich, der durch die erfolgreiche Absolvierung eines Online-Kurses erbracht werden kann. Registrierte Drohnen dürfen maximal 120 Meter hoch fliegen. Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls vorgeschrieben. Achtung: Bei Stränden, an denen sich Personen aufhalten, herrscht Flugverbot.
In Griechenland dürfen Drohnen ohne Bewilligung 49 Meter hoch und im Umkreis von 50 Metern geflogen werden. Mit vorheriger Bewilligung der Luftfahrtbehörden sind es 120 Meter Höhe und 500 Meter Entfernung. Zu Flughäfen ist ein Mindestabstand von acht Kilometern einzuhalten – womit die Drohne auf vielen Urlaubsinseln im Koffer bleiben muss.
In Deutschland gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht eine Kennzeichnungspflicht, d. h. der Name und die Adresse des Halters müssen feuerfest und deutlich sichtbar am Gerät angebracht sein. Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter. Für Drohnen mit mehr als zwei Kilo Abfluggewicht braucht man einen Flugkenntnisnachweis.
In Spanien gibt es ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht – am Gerät muss eine feuerfeste Plakette mit Name, Adresse, Seriennummer und Drohnentyp angebracht werden. Der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen muss 50 Meter betragen, zu Flughäfen acht Kilometer, die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter. Drohnen mit weniger als 250 Gramm dürfen bis 20 Meter auch in besiedeltem Gebiet fliegen, solange keine Menschen oder Sachen gefährdet werden.
Im Flugzeug
Wer mit dem Flugzeug verreist, sollte wissen: "Die Drohne selbst kann man im Koffer transportieren, die Akkus gehören ins Handgepäck", erklärt Hetzendorfer. Für die besonders heiklen Lithium-Polymer-Batterien ist der Transport in einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel, z. B. eine sogenannte Lipo Bag, ratsam.
Nähere Infos unter www.oeamtc.at/drohnen