Chronik/Wien

Zwei Jahre bedingte Haft für reuigen Staatsverweigerer in Wien

Ein führendes Mitglied des "Staatenbundes Österreich" ist am Freitag rechtskräftig zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann mit abgeschlossenem Studium hatte sich voll geständig gezeigt. Er habe durch die Isolation von rund zwei Monaten Untersuchungshaft erkannt, wie "abstrus" die Haltung der sogenannten Staatsverweigerer sei, sagte er während der Verhandlung wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung am Straflandesgericht Wien.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, als federführendes Mitglied des "Staates Wien der Herzen", einer Teilorganisation des Staatenbundes, die Republik sowie deren Institutionen "erschüttern" haben zu wollen, indem diese abgeschafft und durch eigene Institutionen ersetzt hätten werden sollen. Anstelle der Verfassung schwebte den Mitgliedern ein "Regelwerk" vor, statt der Gerichte ein sogenanntes "Völkergericht" - und statt der Regierung ein "Waisenrat", womit wohl ein "Weisenrat" gemeint war.

Über Vater angedockt

Österreichweit sollen sich laut Anklage an die 2.600 Mitglieder dem Staatenbund angeschlossen haben, was auch ein Vertreter des Verfassungsschutzes als Zeuge bestätigte. Der Angeklagte selbst sei im Jahr 2016 im Alter von 31 Jahren durch seinen Vater zum Staatenbund gekommen. Er sei damals mit dem Studium fertig und arbeitslos gewesen, berichtete er in seiner Befragung. Selbst als sich sein Vater von der Ideologie losgelöst hatte, blieb er weiter bei seiner Gesinnung, die auch zum Teil esoterisch geprägt war.

Überzeugt hätte ihn vorwiegend die - zu einer Haftstrafe verurteilte - charismatische Anführerin des Staatenbundes, berichtete der Angeklagte weiter. So habe sie etwa die in der Szene bekannte Theorie vertreten, dass jeder Staat Österreich keine Legitimation habe und jeder Mensch mit seiner Geburt als tot erklärt werde. "Mein größter Fehler ist, dass ich das nie kritisch hinterfragt habe", beteuerte der junge Mann. Auch allgemein würden viele Menschen einfach glauben, was etwa im Internet steht oder bei Vorträgen gesagt werde.

Zahlreiche Milderungsgründe

Mittlerweile will der Mann nichts mehr mit den Staatsverweigerern zu tun haben, auch in der Haft habe es keinen Kontakt mehr zu Mitgliedern gehabt. Auch einen Job als Techniker habe er bereits gefunden. Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwältin hob in ihrem Plädoyer die zahlreichen Milderungsgründe hervor. So sei der Angeklagte unbescholten und habe viel zur Wahrheitsfindung beigetragen.

Diese Umstände berücksichtigte auch die Richterin beim Strafmaß. Auch sie sah den Mann wieder vollständig in die Gesellschaft eingegliedert. Dennoch bemerkte sie, welche Gefährdung staatsfeindliche Verbindungen für die Gesellschaft darstellten. Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.