Bayern fordern: Mieten sechs Jahre einfrieren
Von Bernhard Ichner
Nicht erst ein Mal gingen empörte Münchner auf die Straße, um gegen den „Mietwahnsinn“ zu demonstrieren. Nun versuchen Kritiker des Status-quo, auf andere Weise faire Wohnkosten zu erwirken. Wie unter anderen der Bayerische Rundfunk und die Münchner tz berichten, fiel am 9. Oktober der Startschuss für das Volksbegehren „6 Jahre Mietenstopp“.
Ziel des von SPD, Grünen, die Linke, Gewerkschaftsbund, Mieterverein und der Initiative „#ausspekuliert“ unterstützten Begehrens ist, mittels Gesetz die Mieten in 162 bayrischen Kommunen für sechs Jahre einzufrieren. Damit das Innenministerium das Volksbegehren prüft, müssen 25.000 Menschen unterschreiben.
„Soziale Frage“
Laut den Initiatoren des Volksbegehrens würde dieses etwa die Hälfte der bayrischen Einwohner betreffen. Man wolle den Mietern „endlich eine Verschnaufpause“ gewähren, erklärt Beatrix Zurek vom Mieterverein München. Denn aktuell werde „das Wohnen zur großen sozialen Frage“.
Vorige Woche hat übrigens auch der Berliner Senat einen bundesweit einmaligen Mietendeckel auf den Weg gebracht. Weil die Wohnkosten in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, ließ die Koalition aus SPD, Linke und Grünen die Mieten für fünf Jahre einfrieren. Das soll für 1,5 Millionen Wohnungen gelten, die vor 2014 gebaut wurden.
In Bayern gehen die Meinungen, ob das Volksbegehren überhaupt zulässig ist, allerdings auseinander. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) bezweifelt es. „Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt einfriert, ist verfassungswidrig“, erklärte er.
„Wir haben mehrere Gutachten eingeholt“, kontert Volker Raststätter, Geschäftsführer des Mietervereins. Und da sich die Initiative auf das Verwaltungs- und nicht auf das Mietrecht beziehe, habe das Land sehr wohl Gesetzgebungskompetenz.
Schaffen es die Initiatoren, 25.000 Unterschriften zu sammeln (die Frist endet nach Redaktionsschluss), prüft das deutsche Innenministerium aber ohnehin, ob das Begehren zulässig ist. Wird es zugelassen, müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten im Freistaat in zwei Wochen Listen in den Rathäusern unterzeichnen, damit das Begehren erfolgreich ist. Dann hat der Landtag den Gesetzesvorschlag anzunehmen – oder es findet ein Volksentscheid statt.