Zwei Mal bestraft: Ein Anwalt sieht rot
Rechtsanwalt Karl Bernhauser ist viel mit dem Auto unterwegs. In der Früh unter anderem auch auf der Wernhardtstraße in Wien-Ottakring. Dort wurde vor einiger Zeit überkopf eine Verkehrslichtanlage installiert. Von 6 bis 9 Uhr Früh wird stadteinwärts eine Fahrspur gesperrt – diese Spur gehört dann ausschließlich der Straßenbahn. Eine gleichartige Regelung gilt am Nachmittag in die Gegenrichtung.
140 Euro Strafe
Es dürften sehr viele Autolenker sein, die diese Regelung nicht gleich beachtet haben. Unter ihnen auch Bernhauser. Gleich zwei Mal bekam er Post von der Polizei – und eine Geldstrafe von je 140 Euro. Er hatte die – verbotene – Bim-Spur benutzt.
„Passiert ist das zwei Mal im Mai 2016. Die Straferkenntnisse dazu habe ich heuer bekommen. Eines im Jänner, das andere im Juli“, wundert sich Bernhauser. Als die Post eintrudelte, sah er sich den „Tatort“ genauer an. Und ihm fiel auf: Da fehlt etwas.
Laut Straßenverkehrsordnung muss die „Fahrstreifensignalisierung“ nämlich aus drei Lichtzeichen bestehen: Einem roten gekreuzten Schrägbalken (er kennzeichnet die gesperrte Spur), einem grün nach unten zeigenden Pfeil (für die offene Spur) und einem gelb blinkenden, halb links oder halb rechts zeigenden Pfeil (als Richtungsangabe). In der Wernhardtstraße fehlt allerdings der gelbe Pfeil. „Damit ist diese Anlage meiner Meinung nach nicht gesetzeskonform. Trotzdem wurde ich gestraft“, sagt Bernhauser. In der nur ein paar hundert Meter entfernten Hütteldorfer Straße sei die Signalanlage vollständig angebracht.
Und Bernhauser ist nicht der Einzige, der zahlen soll. Auch im Bekanntenkreis hätte es einige erwischt, erzählt er. Ein Umstand, mit dem sich der Jurist nicht abfinden will. Er hat gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien Beschwerde eingelegt. Der Fall wird am kommenden Montag vor dem Verwaltungsgericht behandelt. Sollte Bernhauser Recht bekommen, könnte das weitreichende Folgen haben. Für alle, die ebenfalls bestraft wurden.