Wien: Waffenverbotszonen gelten ab Freitag
Von Konstantin Auer
Ab 1. Februar treten die zwei angekündigten Waffenverbotszonen am Praterstern und am Franz-Josefs-Kai beim Szenelokal Flex auf beiden Seiten des Donaukanals in Kraft. Laut Polizei dienen diese Verbotszonen "der möglichsten Vorbeugung von gefährlichen Angriffen".
Die Bestimmungen sind nicht für beide Waffenverbotszonen gleich. Während die Verordnung am Praterstern rund um die Uhr gilt, umfasst jene am Donaukanal nur den Zeitraum zwischen 20.00 und 8.00 Uhr. Die Orte seien wegen der dortigen Häufung von Delikten mit Waffen und von polizeilichen Interventionen sowie nach mehreren Sicherstellungen ausgewählt worden.
Wie bereits berichtet wird es eine Zone am Praterstern geben. Sie schließt die Venediger-Au und die Kaiserwiese am Prater mit ein.
Die zweite Zone liegt am Franz-Josefs-Kai und schließt die U-Bahn-Station Schottenring, den Treppelweg beim Flex und beide Seiten des Donaukanals mit ein.
Wiens Bürgermeister, Michael Ludwig (SPÖ), forderte hingegen zuletzt, ganz Wien zu einer Waffenvebrotszone zu machen. Er kündigte im Streit mit dem Bund an, dass er bereit sei, die Kompetenz für die Polizei zu übernehmen.
"Kein absolutes Verbot"
Laut Sicherheitspolizeigesetz sind in diesen Zonen nicht nur Waffen, sondern auch gefährliche Gegenstände, die "geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben", verboten.
Was genau darunter fällt, werde immer im Einzelfall entschieden: "Der Träger eines solchen Gegenstandes muss aber einen nachvollziehbaren, vernünftigen Grund für das Mitführen vorbringen können, etwa die unmittelbare Berufsausübung", heißt es in der Aussendung der Polizei. Pfeffersprays zur Selbstverteidigung sollen erlaubt bleiben.
Wer gegen das Verbot verstößt, müsse mit der Abnahme des Gegenstandes und einer Strafe von 500 Euro rechnen, sagt Paul Eidenberger, der Sprecher der Polizei.
Für drei Monate
Waffenverbotszonen treten „jedenfalls drei Monate nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft“, heißt es im Sicherheitspolizeigesetz. Sie können aber verlängert werden. Vorerst gelten die beiden Zonen bis Anfang Mai.