Knalleffekt im Spionagekrimi: Egisto Ott wurde aus U-Haft entlassen
Egisto Ott, jener Mann dem schwerste Spionagetätigkeiten gegen Österreich vorgeworfen werden, ist wieder auf freiem Fuß.
Der ehemalige BVT-Mitarbeiter, dessen Name auch in der Causa Jan Marsalek auftaucht, wurde am Mittwoch aus der U-Haft entlassen.
Grund war eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien. Otts Anwalt Jürgen Mertens hatte Haftbeschwerde eingebracht. Diese wurde am Mittwoch im OLG behandelt. Die Richter sahen aktuell keine Tatbegehungsgefahr, da es sich um Vorwürfe handelt, für die Ott schon Anfang 2021 in U-Haft genommen worden - und wieder enthaftet worden war.
Seither habe es keine neuen Fakten gegeben, Ott sei auch nicht straffällig geworden.
Ermittler erstaunt
In Ermittlerkreisen nahm man die Meldung mit größter Verwunderung auf. "Bei allem, was in dem Fall auf dem Tisch liegt, ist diese Entscheidung nur schwer nachvollziehbar."
Erst am Dienstagabend hatte der aus Bulgarien gebürtige Investigativjournalist Christo Grozev, in dessen Wiener Wohnung Ott im Auftrag von Jan Maraselk offenbar einbrechen hat lassen sollen, vor russischen Geheimdiensten gewarnt.
Dies sagte der von Verfassungsschützern bewachte Journalist Dienstagabend bei einem raren öffentlichen Auftritt in Wien, der vom Presseclub Concordia lediglich als Videoschaltung mit ihm angekündigt worden war.
„Es ist wahr, dass Österreich die Infrastruktur der Spionageabwehr eines sehr kleinen Landes hat, obwohl es angesichts der Konzentration von Spionen die Struktur eines großen Landes benötigen würde“, sagte der auf russische Geheimdienstoperationen spezialisierte Grozev, der selbst ins Fadenkreuz Moskaus geriet und aus Sicherheitsgründen seinen langjährigen Wohnort Wien verließ.
Dass österreichische Dienste in ihrer Tätigkeit oftmals von Tipps befreundeter westlicher Dienste abhängig seien, begründete er unter anderem damit, dass etwa in den USA sich hundert Mal mehr Personen mit einschlägigen Analysen beschäftigen würden.
Begründung des OLG
Um die Mittagszeit veröffentlichte das OLG Wien dann auch eine entsprechende Medienmitteilung: "Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte nach einer früheren Untersuchungshaft Anfang des Jahres 2021 weitere Straftaten verübt hat. Die Fakten, auf die sich der dringende Tatverdacht bezieht, liegen vor der seinerzeit verhängten Untersuchungshaft."
Im konkreten Fall wurde die U-Haft nur auf der Verdunkelungs- und der Tatbegehungsgefahr beruhen. Wegen Verdunkelungsgefahr darf die U-Haft aber nur zwei Monate dauern. Diese Zeitspanne ist verstrichen. Ott wurde am 30. März in U-Haft genommen.
Die Tatbegehungsgefahr sah das OLG nicht.
Gefängnis bereits verlassen
„Er (Ott, Anm.) hat vor rund einer Stunde die Justizanstalt Josefstadt verlassen“, bestätigte der Sprecher des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Christoph Zonsics-Kral, zu Mittag auf APA-Anfrage.
Darauf bei einer Pressekonferenz nach dem Ministertreffen des Forum Salzburg in Laxenburg angesprochen, meinte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): „Ich habe relativ wenig Verständnis dafür, wenn dem so sein soll. Herrin des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft, ist die Justiz.“