Sigmund-Freud-Uni gewinnt bei Gericht: Medizin-Masterstudium geht weiter
Die Sigmund-Freud-Privatuniversität (SFU) wehrt sich gegen das Aus ihres seit 2015/16 angebotenen Medizin-Masterstudiengangs. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hat die Zulassung des Medizin-Masters zuletzt wegen Qualitätsmängeln widerrufen. Die SFU hat den entsprechenden Teil des Bescheids beeinsprucht und damit Erfolg gehabt, wie die Universität am Dienstag mittels einer Aussendung mitteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der SFU gegen den Bescheid der AQ Austria stattgegeben, hieß es von Seiten der Uni. In der Begründung führe das Gericht aus, dass wichtige Unterlagen - konkret die Stellungnahme der SFU vom 5. Oktober 2022 - im Akkreditierungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Der Bescheid der AQ Austria vom 17. November 2022, mit dem sie der SFU die Akkreditierung für den Masterstudiengang Humanmedizin entzogen hat, wurde damit aufgehoben. Die SFU kann somit den Masterstudiengang Humanmedizin weiterhin durchführen, erklärt die Sigmund-Freud-Privatuniversität.
Bei der AQ Austria kann man die Gründe für die Aufhebung des Widerrufs noch nicht ganz nachvollziehen, erklärt Geschäftsführer Jürgen Petersen gegenüber dem KURIER: "Es gab schließlich gravierende Mängel." Dennoch: "Wenn das Gericht das aus jetziger Sicht so einschätzt, müssen wir das akzeptieren", so Petersen.
Wie geht es jetzt weiter?
"Wir steigen jetzt wieder ins Ermittlungsverfahren ein", erklärt Petersen. Und weiter: "Wir werden die SFU bitten, dass sie uns entsprechend Nachweise erbringt." Konkret bedeutet das, dass das Gericht zwar den Widerruf der Aufhebung der Akkreditierung nun aufgehoben hat - die erneute fachspezifische Begutachtung erfolgt aber wieder über die AQ Austria.
"Jetzt ist die Frage, wie es zum jetzigen Zeitpunkt aussieht. Haben sich die gravierenden Mängel, die wir vor rund einem Jahr z.B. im Bereich des Betreuungsverhältnisses festgestellt haben, verbessert? Das Bord der AQ Austria wird zu einer Entscheidung kommen", so der Geschäftsführer.
Wie lange die erneute Begutachtung dauern wird, kann Petersen noch nicht sagen. Er gehe aber von "ein paar Monaten" aus.
Jürgen Petersen steht nach wie vor zur damaligen Entscheidung der AQ Austria. Er sagt: "Es ist an der SFU viel in Bewegung gekommen, das ist gut und aus aus unserer Sicht auch notwendig. Ob das dann reicht, werden wir sehen."
Die SFU zeigt sich jedenfalls sehr erfreut über den Bescheid des Gerichts. So teilten sie in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass nun auch jene Studierende, die heuer im Sommersemester ihr Bachelor-Studium abgeschlossen haben, nahtlos im Herbst 2023 ins Masterstudium wechseln.
„Wir haben seit Beginn des Verfahrens darauf hingewiesen, dass wichtige Unterlagen der SFU im Akkreditierungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurden. So wurde die ausführliche Stellungnahme der SFU zum Gutachten vom Oktober 2022 nicht in die Entscheidung miteinbezogen. Die darin vorgebrachten Argumente zu den im Gutachten beanstandeten Punkten sind aber sehr wohl von großer Relevanz“, erklärt Rechtsanwalt Armin Bammer, der die SFU im Beschwerdeverfahren vertritt.
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Rektor Alfred Pritz zeigt sich über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erfreut: „In den letzten Monaten haben wir alles dafür getan, die von der AQ Austria beanstandeten Punkte zu entkräften und die auferlegten Auflagen umzusetzen. Vieles davon wurde in unserer Stellungnahme vom Oktober 2022 auch bereits dargelegt. Ich freue mich sehr, dass unsere Seite nun endlich Gehör gefunden hat.“