Maurer-Prozess vertagt: Wirt wittert Verschwörung
Bierwirt L. hat sich am Montag für ein legeres Outfit entschieden. Zur Neuauflage der Craft Beer-Causa im Landesgericht für Strafsachen in Wien wählt er die Farbe der Unschuld – weiß. Er trägt weißes T-Shirt, weiße kurze Hose und Flipflops.
Der Bierwirt ist als Privatankläger hier.
Angeklagt ist die grüne Nationalratskandidatin Sigi Maurer. Sie hatte Herrn L. vorgeworfen, eine widerliche Facebook-Nachricht an sie verfasst zu haben. Bierwirt L. sieht sich seither mit Drohungen und Sachbeschädigungen konfrontiert. Er klagte wegen übler Nachrede.
Maurer wurde zwar schon einmal in der Causa schuldig gesprochen, doch das Oberlandesgericht hob das Urteil auf. Und somit treffen sich Maurer und Bierwirt L. erneut vor dem Richter. Und wieder schildert Maurer, wie sie am 29. Mai 2018 vor dem Geschäft vorbei ging und „blöd angesprochen“ wurde. „Herr L. war einer der drei Männer, die vor dem Geschäft standen“, sagt Maurer. Wenig später trudelte die Nachricht ein.
L.’s Anwalt Adrian Hollaender liest vor, was Maurer auf Twitter dazu veröffentlicht hatte. „Stammt das von Ihnen?“, will er mehrfach wissen. „Ich behaupte nicht, dass jemand anderer Zugang zu meinem Twitter-Account hatte“, antwortet Maurer in Anspielung darauf, dass Bierwirt L. sagt, ein Gast müsste die Nachricht an Mauer über sein Facebook-Konto verschickt haben.
Anwalt Hollaender: „Kandidieren Sie wieder für den Nationalrat?
Maurer: „Ja.“
Hollaender: „Hat Ihnen die Causa einen Popularitätsschub gebracht?“
Maurer: „Sie hat zu viel Bewusstsein zum Thema Hass im Netz geführt.“
Hollaender: „Haben Sie den Privatankläger als Arschloch bezeichnet?“
Maurer: „Ja.“
Wer denn jetzt die Nachricht verfasst hat, bleibt auch bei der Neuauflage (vorerst) im Dunkeln. Bierwirt L. hat eine Vermutung: „Vielleicht wurde sie in Auftrag gegeben?“ Dabei schaut er zu Maurer. Das bringt dem Mann eine Rüge von Maurer-Anwältin Maria Windhager ein: „Bremsen Sie Ihren Mandanten ein“, fordert sie Anwalt Hollaender auf.
Immunität für Maurer?
„Mich würde auch interessieren, wer es war“, wird Bierwirt L. etwas lauter. „Ich war es nicht!“
Der Prozess wird auf unbestimmte Zeit vertagt. Maurer kann den geplanten Fortsetzungstermin am 9. Oktober nicht wahrnehmen. „Brauchen wir sie?“, fragt Anwalt Hollaender. „Sie ist die Angeklagte“, ruft Anwältin Windhager ins Gedächtnis.
Sollte Maurer bei der Fortsetzung bereits Nationalratsabgeordnete sein, könnte das wegen ihrer Immunität allerdings problematisch sein. Laut Landesgericht müsste das Verfahren abgebrochen werden. Ein Parlamentssprecher sieht hingegen keinen Hinderungsgrund – Tatzeitraum und parlamentarische Tätigkeit wären nicht ident.