Prozess: Blutiges Wiedersehen zweier Rotlicht-Größen
Die beiden Herren, die am Freitag im Landesgericht für Strafsachen in Wien geladen sind, haben durchaus Erfahrung mit der Justiz. Beide haben eine bewegte Vergangenheit im Wiener Rotlicht. Der eine als Rotlicht-Capo, der andere als "Buckel" des ehemaligen Rivalen.
Doch diese Zeiten sind lange vorbei. Wäre da nicht ein zufälliges Aufeinandertreffen im vergangenen August gewesen, das für einen der beiden mit einer Stichwunde endete - und sie wieder vor die Richterin brachte.
Acht Flaschen Wodka
Der frühere Capo hatte Frust und sich mit einem Bekannten "angesoffen, bis es nicht mehr geht. Ich wundere mich, dass ich überhaupt noch stehen konnte", wie er selbst beschreibt. "Wir haben acht Flaschen Wodka getrunken." Auf der Straße begegnete er zufällig seinem früheren Konkurrenten, einem stattlichen 2-Meter-Mann. Irgendwie geriet man in Streit und plötzlich zückten der Capo und sein Begleiter die Messer.
Mehrmals wurde auf den Hünen eingestochen, einmal wurde er am Oberschenkel erwischt. Belegt ist das alles durch Videoaufnahmen eines Tesla.
Probleme zweier Glatzerter
Die Tat bestreitet der Angeklagte auch nicht. Doch das Motiv kann er selbst nicht erklären: "Wenn zwei Glatzerte aufeinandertreffen, hamma ein Problem", versucht er zu erklären.
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Aus welchem Milieu man sich kenne, fragt die Richterin. Da druckst der Angeklagte herum. "Naja, Streichelzoo war das damals keiner", hilft Rechtsanwalt Marcus Januschke aus.
Drei Tage lang war der Kontrahent schließlich im Spital, wurde operiert. Was das Problem war, fragt die Richterin auch ihn. "Ich hab keine Ahnung", zuckt der stattliche Mann mit den Schultern. "Dass wir verfeindet waren, ist über 10 Jahre her."
Groll hegt er gegen den Angreifer aber keinen. "Wir haben uns ausgesprochen. Für mich ist die Sache erledigt."
Milieu-Verständnis
Zudem hat der Angeklagte bereits 10.000 Euro Schmerzengeld überwiesen. "Ich werde jetzt 53 Jahre. Ich geniere mich so, dass ich hier sitze", sagt er. Und zum Opfer: "Ich entschuldige mich. Es tut mir leid." Der Hüne nickt verständnisvoll.
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Der Strafrahmen für die versuchte absichtliche schwere Körperverletzung liegt bei bis zu zehn Jahren Haft. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte wird schließlich zu zwei Jahren Haft verurteilt. "Eine Messerattacke ohne begreiflichen Anlass ist eine ernste Sache", hält die Richterin fest. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im Anschluss an den Prozess gehen Angeklagter und Opfer gemeinsam auf einen Kaffee.