Privater Online-Tierhandel wird bald verboten
Wer künftig ein Kaufangebot für ein Tier im Internet veröffentlicht, macht sich strafbar. Außer es handelt sich um einen Züchter oder anerkannten Tierschützer. Dem Welpenhandel im Internet geht es nämlich an den Kragen. Um den privaten Verkauf von Hund und Katz’ über Online-Plattformen zu unterbinden, präzisiert das Gesundheitsministerium im Rahmen der Tierschutzgesetz-Novelle das kleine Wörtchen „feilbieten“ – daran hakte es bis dato nämlich.
Zwar war es nach Paragraf 8a des Tierschutzgesetzes auch schon bisher verboten, Tiere auf öffentlichen Plätzen feilzubieten – etwa, um den Verkauf von Welpen aus dem Kofferraum zu verhindern. Bei Online-Börsen, wie willhaben.at, argumentierte man aber, dass dies nicht das Inserieren im Internet inkludiere. Mit derartigen juristischen Spitzfindigkeiten ist es jetzt vorbei: Der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz hält ausdrücklich fest, „dass das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe von Tieren im Internet verboten ist“.
willhaben.at reagiert
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Privatpersonen, die ein neues Zuhause für ihren Vierbeiner suchen, sollen das auch weiterhin tun dürfen. Da die Tierschutz-Lobby davon ausgeht, dass sich der organisierte illegale Tierhandel künftig generell auf diese Ausnahme berufen wird, fordern die Tierschutz-Ombudsleute der Länder sowie Tierschutzorganisationen, wie „Vier Pfoten“ nun ein prinzipielles Verbot der entgeltlichen Vermittlung. Und ein Mindestalter, das ein Tier haben muss, bevor es verkauft werden darf.
Laut Wiens Tierschutz-Ombudsfrau Eva-Maria Persy haben beide Forderungen gute Chancen, ins Gesetz aufgenommen zu werden. Ende März oder spätestens Ende Mai könnte es in Kraft treten.
Beim Marktführer willhaben.at würde man sich jedenfalls nicht auf besagte Ausnahme berufen, erklärt Sicherheitsbeauftragter Michael Gawanda. „Weil für uns nicht überprüfbar ist, wer nun tatsächlich privater Halter in Not ist und wer nicht, werden wir überhaupt keine privaten Tieranzeigen mehr gestatten.“ Inserieren dürfen dann nur noch anerkannte Züchter, Tierheime und Tierschutzvereine. Kommt das Gesetz, müsse man rund 8000 Tieranzeigen (von insgesamt 4,2 Millionen Inseraten) auslaufen lassen oder löschen.
Man sei dem Gesetzgeber „zwar dankbar, dass er nun klar sagt, was er möchte“, betont Gawanda. Der Entwurf sei aber ein Feigenblatt – „aus meiner Sicht fehlt ein Plan B“. Erklärt der Gesetzgeber doch nicht, wie Privatpersonen nun einen neuen Platz für ihr Tier finden sollen.
Kritikpunkte
Andere Punkte des novellierten Tierschutzgesetzes machen der Tierschutz-Lobby dagegen weniger Freude. So kritisieren Vier Pfoten, Wiener sowie Österreichischer Tierschutzverein, der Verein gegen Tierfabriken und andere unter anderem, dass nach wie vor Stachelhalsbänder bei Polizeihunden, betäubungslose Ferkelkastration oder auch die Zucht von Niederwild zum Zweck der Bejagung erlaubt bleiben.
Die Forderung nach einem Verbot des Welpen- und Katzenverkaufs im Zoofachhandel dürfte mittelfristig dagegen auf fruchtbaren Boden fallen. Im Ministerium kündigt man dahingehend neue Bestimmungen an.
Sorge bereitet den Tierschützern die auf ÖVP-Intervention hin geplante Rücknahme der Kastrationspflicht für Bauernhof-Katzen.
Andrea Specht, Präsidentin des Tierschutzverbandes Niederösterreich, meint: „Verwilderte Hauskatzen sind ein enormes Problem. Die Tierheime bekommen Katzenbabys in einer Zahl, die kaum bewältigbar ist und die in einem erbarmungswürdigen Gesundheitszustand abgegeben werden. Die kommen alle aus den Dörfern am Land. Die erst kürzlich erreichte verpflichtende Sterilisierung von Bauernhof-Katzen wieder aufzuheben, wäre einfach kontraproduktiv.“
Hunde mit Tigermuster, neonfarbene Katzen, die wie Pokemons aussehen oder kanariengelbe Kaninchen: Dieser fragwürdige Trend aus den USA und Asien schwappt bis dato nur zögerlich nach Europa über. Damit er in Österreich gar nicht erst Fuß fasst, schiebt der Gesetzgeber nun prophylaktisch einen Riegel vor. Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes wird das Verfärben von Haut und Fell verboten. Das inkludiert auch Tätowierungen.
Ablehnung überwiegt
In Österreich halten sich derartige Nachfragen aber ohnehin in Grenzen, sagen Brancheninsider. Die meisten Hundesalon-Betreiber haben keine besondere Freude mit diesem Trend.
Nina Landrichter, die in Hollabrunn einen Hundesalon betreibt, meint skeptisch: „Beim Färben von Hundefell werden bestimmt Farben verwendet, die unbedenklich sind. Als Problem sehe ich eher, dass ein Hund beim Färben lange still halten muss und das entspricht nicht seiner Natur. Selbst bei der normalen Pflege, die längst nicht so viel Zeit benötigt, fällt es manchen Hunden schwer, geduldig zu sein.“
Andere Branchenkollegen lehnen derartige Anfragen generell ab: „Ich mache so etwas überhaupt nicht, weil ein Hund beim Färben viel zu lange ruhig stehen müsste “, betont Hundefriseurin Sabine Deutsch, die ihren Salon in Rohrendorf (NÖ) betreibt.
"Tiere sind kein Spielzeug"
Bei der Tierschutz-Organisation „Vier Pfoten“ berichtet man dagegen, dass Hunde für diverse Dog-Shows sehr wohl geschminkt und gefärbt würden. „Die Färbe- bzw. Bleichmittel schaden dem Fell der Tiere“, erklärt Kampagnenleiterin Martina Pluda. Dass Schweine, Nacktkatzen und felllose Meerschweinchen „aus ästhetischen Gründen“ tätowiert werden, kenne man hierzulande dagegen nur aus dem Internet.
Ein vorauseilendes Verbot begrüßen Tierschützer trotzdem: Es gehe um die Botschaft, „dass Tiere kein Spielzeug sind“.