Mitschüler demonstrierten gegen Abschiebung von Jaba
„Was können wir tun, um das zu verhindern?“ Das war das Erste, was ein Mitschüler von Jaba sagte, als ein Lehrer der Klasse erzählte, dass ihr Klassensprecher zurück nach Georgien muss.
➤ Lesen Sie mehr: Nach überstandener Krebserkrankung droht 16-jährigem Jaba Abschiebung
Der 16-Jährige zog mit seiner Familie vor fünf Jahren nach Österreich. Kurz zuvor war Jaba an Leukämie erkrankt. Eine adäquate Behandlung erhielt er in seiner Heimat nicht. Deswegen entschied sich die Familie dazu, nach Österreich zu ziehen.
Nun hat der 16-Jährige die Krankheit zwar offiziell besiegt, die Behandlungen am St. Anna Kinderspital sind aber noch nicht abgeschlossen. Wie lange er noch regelmäßig Untersuchungen in Anspruch nehmen kann, ist ungewiss.
➤ Lesen Sie mehr: Abschiebung eines 7-jährigen Buben wurde ausgesetzt
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat entschieden, die Familie abzuschieben. Das wollen seine Mitschüler verhindern.
Eigenmächtig organisierten sie deshalb am ersten Tag ihrer Herbstferien eine Demonstration vor dem Innenministerium. „Kranke Kinder abschieben? Bitte nicht“, stand etwa auf einem Plakat, das Mitschüler von Jaba am Montag in der Hand hielten.
Auf dem Plakat ist auch Jaba zu sehen, wie er auf einem Krankenhausbett sitzt. „Wir haben erst letzte Woche erfahren, dass Jaba überhaupt Krebs hatte und auch noch abgeschoben werden soll. Es war für uns alle ein Schock“, sagte Mitschülerin Jouly bei der Demonstration.
Sie habe fast geweint, da sie ihre Lieblingstante an den Krebs verloren hatte. „Eine Abschiebung würde das Leben der Familie zerstören. Ich kann mir unsere Klasse ohne unseren Klassensprecher einfach nicht vorstellen“, sagt die 14-Jährige.
Kindeswohl nicht überprüft?
Unterstützung bekommen die Schüler von Katharina Glawischnig von der Asylkoordination Österreich und von Irmgard Griss.
➤ Lesen Sie mehr: Abschiebung von Tina nach Georgien war rechtswidrig
„Im Fall Jaba hat keine Kindeswohlprüfung stattgefunden. Da fragt man sich, ob das Innenministerium aus vergangenen Fällen nichts gelernt hat?“, fragt Glawischnig. Die Juristin fordert eine permanente Kindeswohlkommission und eine erneute Prüfung des Falles.
Der Anwalt der Familie ist derzeit dabei, eine Erkenntnisbeschwerde zu verfassen: "Mit einer Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts werden wir uns nun an den Verfassungsgerichtshof wenden", sagt der Jurist Dino Srndic. Eine Abschiebung würde eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention bedeuten", so der Jurist.