Bauchstiche am Reumannplatz: Kein Urteil, Richter setzten Wahrspruch aus
Vater und Sohn (beide vertreten von Rechtsanwalt Florian Kreiner) werden am Freitag gemeinsam in den Verhandlungssaal in Wien gebracht. Beide Männer befinden sich in Untersuchungshaft, nachdem sie am 1. März des Jahres am Reumannplatz in Wien-Favoriten zwei Syrer schwer verletzt haben sollen. Angeklagt ist Mordversuch. Kurios: Der 46-jährige Vater ist laut eigenen Angaben Mitglied beim tschetschenischen Kulturverein, der sich unter anderem dafür einsetzt, derartige Gewalttaten zu verhindern.
Auslöser für all das soll ein angebotenes Drogengeschäft gewesen sein. Oder wie es die beisitzende Richterin Nicole Baczak zusammenfasst: "Verstehe ich das richtig: Nur weil Ihnen am Nachmittag jemand Drogen angeboten hat, hatten am Abend zwei Männer ein Messer in der Brust?"
Tatsächlich war es wenige Stunden vor der Bluttat bereits zu einem Aufeinandertreffen am Reumannplatz gekommen. Nach dem angebotenen Drogendeal wurden Headbutts und Pfefferspray ausgetauscht.
Rache
Gegen 22 Uhr kam der junge Tschetschene erneut zurück. Diesmal mit einem Messer - und seinem Vater. "Ich hatte vor, irgendwie Rache zu nehmen", gibt der junge Angeklagte zu. "Aber, ohne dass er stirbt."
Der Vater schildert wieder andere Beweggründe: "Ich bin hingegangen für ein friedliches Gespräch. Ich hatte keine bösen Absichten." Er habe den Streit schlichten wollen. "Ich bin ein ehemaliger Vertreter des tschetschenischen Kulturvereins. Ich habe schon bei ähnlichen Situationen geschlichtet und beigetragen, dass sich die Parteien versöhnen."
Dass auch er mit einem Messer ausgestattet war, sei Zufall: "Damit schneide ich Wurst. Ich verwende es bei der Arbeit." Der Sohn erklärt es so: "Der 10. Bezirk ist ein gefährlicher Ort. Man weiß nicht, was dort passiert. Ich verwende es zur Verteidigung."
Eingekreist
Das erste Opfer erlitt einen Stich in die Brust. Dann habe man sich vom Reumannplatz entfernt. "Dann haben uns die anderen (Freunde des Opfers, Anm.) von allen Seiten verfolgt. Ich habe nur zum Messer gegriffen, damit ich sie in Schach halten kann", schildert der Vater. "Wir waren von 20 bis 40 Leuten eingekreist", sagt der Sohn, der erneut auf einen Kontrahenten eingestochen haben soll. "Ich hatte Angst."
"Das spätere Opfer ist mit einem Messer in der einen und einem Gürtel in der anderen Hand auf ihn zugegangen", versucht Anwalt Kreiner zu relativieren.
Wahrspruch ausgesetzt
Kurz nach 23 Uhr gab es die Entscheidung des Gerichts: Der Prozess geht ohne Urteile zu Ende. Die acht Geschworenen verneinten laut APA nach stundenlangen Beratungen die Anklage und befanden den Hauptangeklagten der zweifachen absichtlichen Körperverletzung für schuldig.
Dem 46 Jahre alten Vater billigten sie gerechtfertigte Notwehr in einer Nötigungssituation zu.
Die drei Berufsrichter - zwei Männer und eine Frau - akzeptierten diese Entscheidung nicht. Sie setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus.
Vater enthaftet, Sohn bleibt in Haft
Damit muss die gesamte Verhandlung vor einem neu zusammen gesetzten Schwurgericht wiederholt werden. Der 22-Jährige bleibt in U-Haft, sein Vater wurde nach der Verhandlung mangels dringenden Tatverdachts enthaftet.
Florian Kreiner, der Verteidiger der beiden Männer, kritisierte das Vorgehen der Berufsrichter. „Das Volk durfte also entscheiden, aber nicht so, wie es den Berufsrichtern gepasst hat. Das führt die Laienbeteiligung im Strafverfahren ad absurdum. Ein schlechter Scherz für die Geschworenen, die seit 9.00 Uhr daran gearbeitet haben, ein faires und gerechtes Urteil für die beiden Angeklagten zu finden“, hielt Kreiner im Gespräch mit der APA fest.