Landtmann-Betreiber trotz Corona wegen Mietrückständen geklagt
Die bekannte Wiener Cafetiersfamilie Querfeld ist wegen Mietzinsrückständen geklagt worden, berichtet das Magazin "trend" online. Es geht um das Café Landtmann und das Café Mozart. Zwei Vermieter fordern trotz der herrschenden Coronakrise mit ihren Lockdowns mehrere hunderttausend Euro ein - eine zur Privatstiftung des verstorbenen Immobilientycoons Karl Wlaschek gehörende Immobiliengesellschaft (Café Landtmann) und die Alta Vista Stiftung.
Seit Beginn der Corona-Krise im März des Vorjahres versucht Landtmann-Chef Berndt Querfeld, der Krise und dem daraus resultierenden Geschäftsentgang in seinen Cafés etwas entgegenzuhalten. Im Sommer hat er ein Pop-up-Café eröffnet, im Herbst die Räumlichkeiten des Café Museum den Wiener Schulen als Klassenzimmer zur Verfügung gestellt.
Ziemlich genau ein Jahr nach Beginn der Krise muss Querfeld nun im März vor Gericht – und zwar wegen zwei seiner Cafés: Landtmann und Mozart. Es dürfte sich um mehrere hunderttausend Euro handeln.
Querfeld sieht "Angriff auf Kaffeehauskultur"
Weil seine Kaffeehäuser Corona-bedingt seit März des Vorjahres nur eingeschränkt nutzbar seien, habe Querfeld um Gespräche über Mietzinsreduktionen mit den beiden Hauseigentümern gebeten. Beide haben das laut Querfeld abgelehnt, wie er im Gespräch mit dem KURIER erzählt.
Wegen der langen Schließungen sei es ihm nicht möglich, den vollen Mietzins zu zahlen. Also habe er – dem Gesetz entsprechend – wegen eingeschränkter Nutzung nicht den vollen Mietzins überwiesen. Die Alta Vista Stiftung als Hauseigentümerin des Café Mozart klage nun deshalb den fehlenden Mietzins ein.
Die Stiftung von Billa-Gründer Karl Wlaschek, die Eigentümerin jenes Hauses ist, in dem das Landtmann untergebracht ist, hat laut Querfeld sogar Räumungsklage eingebracht. „Obwohl wir 44 Jahre lang den Mietzins pünktlich bezahlt haben“, sagt Querfeld zum KURIER. Das Vorgehen der Hauseigentümer wertet er als „Angriff auf die Wiener Kaffeehauskultur“ und verweist auf die geltende Gesetzeslage, die für den Fall der Unbenützbarkeit des Mietobjekts infolge einer Pandemie einen Anspruch des Mieters auf Mietzinsentfall vorsieht.
"Das Argument der Vermieter, dass die Pandemie die Nutzbarkeit von Cafés nicht einschränkt, ist fast eine Form der Corona-Leugnung. Diese gesamte Vorgehensweise ist sehr befremdlich", meint Querfeld, dessen Familie insgesamt zwölf Lokale in Wien betreibt. Er lässt sich vor Gericht vom Immobilienrechtsspezialisten Alfred Nemetschke vertreten.
Schon früher verwies Querfeld auf die Notwendigkeit, dass die Immobilienbesitzer den Gastronomen in der Krise entgegenkommen müssten.
Die Wlaschek-Stiftung wollte auf KURIER-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Bei der Alta Vista Stiftung war niemand für den KURIER erreichbar.