Chronik/Wien

Auf, zu und wieder auf: Club von Martin Ho darf vorerst geöffnet bleiben

Neues Kapitel in dem Streit um das Wiener Szenelokal "Hidden Club" auf der Mariahilfer Straße: Der Verfassungsgerichtshof hatte dem Club die Genehmigung entzogen. Tatsächlich wurde das Lokal des Gastronomen Martin Ho mit einer Genehmigung für einen Drogeriemarkt eröffnet.  

Die Anrainer klagten seither über Lärm und gingen rechtlich gegen die Genehmigung vor. Zunächst lag das Anliegen beim Verwaltungsgericht, das jedoch dem Gastronomen und dem zuständigen Bezirksamt Recht gab.

Daraufhin zogen die Anrainer vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH), der die bisherige Vorgangsweise von Behörde und Justiz zerpflückte - und den betroffenen Nachbarn Recht gab.

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Der VfGH "hob die verfassungswidrige Norm, welche die Grundlage für die Genehmigung darstellte, im März 2023 auf", hieß es in einer Aussendung der List Rechtsanwalts GmbH. Der Club sei sofort zu schließen.

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Nun schritt der Magistrat der Stadt Wien ein: Nachdem der VfGH die zugrundeliegende Rechtsgrundlage für den Genehmigungsbescheid aufgehoben hat, wurde das Verfahren vom Verwaltungsgericht Wien an das Bezirksamt zurückverwiesen.

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"Nach der Gewerbeordnung darf die Betriebsanlage grundsätzlich fortbetrieben werden", bestätigt der Magistrat auf KURIER-Anfrage. Die Auflagen seien zwischenzeitlich strikt einzuhalten, wie man betont. "Sollte der Betreiber sich nicht an die Einhaltung der Auflagen halten, wird das Unternehmen unverzüglich gesperrt. Es wird auch dementsprechende Kontrollen geben", wird angekündigt.

Für den "Hidden Club" bedeutet das, dass er geöffnet bleiben kann - zumindest vorerst.

Gegenseite überlegt Unterlassungsklage

Kein Verständnis für die Entscheidung der Behörde hat die Anwältin der Gegenseite Fiona List: "Es gibt zehn Gründe, die für die Schließung sprechen, aber nur einen, dass der Club geöffnet bleiben darf." Nun überlegt man, eine Unterlassungsklage einzubringen. Wer im Recht ist, werden möglicherweise erneut die Gerichte klären müssen.

Seitens des Clubs heißt es, dass man das Genehmigungsverfahren nun erneut durchlaufe. Sämtliche Unterlagen und positive externe Gutachten seien bereits vollumfänglich erneut an die zuständige Behörde übermittelt worden.

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Bei Gericht könnte auch ein anderer Fall landen: Laut Arbeiterkammer Wien (AK) haben sich heuer schon 78 Beschäftigte der Dots-Gruppe Hilfe geholt, weil sie angeblich nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt wurden. In 37 Fällen seien die ausstehenden Beträge nach Klagsdrohungen bezahlt worden. In 41 Fällen habe man sich für den Gang zum Gericht entschieden.

Die Dots-Group bestreitet die Vorwürfe.