Chronik/Wien

Getötete 13-Jährige: Duldung des Verdächtigen von BFA ausgesprochen

Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hat die Schuldzuweisung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nach dem Mädchenmord in Wien zurückgewiesen. Zwar bestätigte ein Sprecher, dass das Asylverfahren gegen einen der Tatverdächtigen Afghanen bereits seit Ende 2019 läuft. Allerdings verwies er darauf, dass das Bundesamt selbst die Duldung des 18-Jährigen in Österreich ausgesprochen hatte. Die lange Dauer erklärt das BvWG mit zigtausenden anhängigen Asylverfahren.

Der Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Gernot Maier, hatte in dem Fall des 18-jährigen Tatverdächtigen am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in die Pflicht genommen. Maier verwies darauf, dass das BFA nach mehreren Verurteilungen den Schutzstatus für den Afghanen aufgehoben habe. Vor einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Beschwerde des jungen Mannes habe man aber keine Abschiebung durchführen können. Und die Beschwerde sei seit November 2019 unerledigt.

Abschiebung nicht Gegenstand des Verfahrens

Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Donnerstag zwar die lange Verfahrensdauer, aber: „Die Abschiebung war nicht Gegenstand des Verfahrens, das bei uns anhängig ist.“ Der Gerichtssprecher verwies darauf, dass das BFA selbst die Duldung des mittlerweile 18-Jährigen in Österreich ausgesprochen habe. Demnach hat das BFA zwar den subsidiären Schutz des Jugendlichen aufgehoben, gleichzeitig aber verfügt, dass der damals Minderjährige nicht abgeschoben werden kann.

Hätte das BFA die Abschiebung nach Erreichen der Volljährigkeit durchführen wollen, hätte es beim Gericht einen Fristsetzungsantrag stellen können, argumentierte ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts auf APA-Anfrage. Die lange Verfahrensdauer begründet das Bundesverwaltungsgericht mit den tausenden Asylverfahren seit 2014. Alleine Afghanen haben demnach 36.603 Beschwerden gegen Asylbescheide eingebracht. Davon wurden zwar 32.855 bereits erledigt. Mehr als 3.700 sind aber noch anhängig. Zusätzliche Richter habe man dafür nicht bekommen: „Mehr als die Hälfte der Verfahren können wir nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist entscheiden.“

Im Jahr 2019 hat das BvWG übrigens nur in etwas mehr als der Hälfte der Fälle die Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl bestätigt. In 38 Prozent der Fälle wurde die Entscheidung der Behörde aufgehoben oder geändert. Der Rest der Verfahren endete mit formalen Entscheidungen wie z.B. die Einstellung des Verfahrens oder mit dem Zurückziehen der Beschwerde.