Chronik/Wien

Erneut illegale Chinaküche in Wiener Wohnung entdeckt

Aufgrund eines Hinweises des Bundesministeriums für Inneres kontrollierte die Finanzpolizei am Sonntagvormittag eine Wohnung im 15. Wiener Gemeindebezirk, in der eine illegale chinesische Küche vermutet wurde. Bereits die ersten Eindrücke in der Wohnung bestätigten diesen Verdacht.

Beim Betreten der Wohnung nahmen die Finanzpolizisten einen intensiven Geruch und Dampf wahr, der nahe legt, dass die Produktion bis zum Eintreffen der Beamten auf Hochtouren gelaufen war.

So wurden in der Wohnung in einem verwinkelten Altbau offensichtlich diverse chinesische Spezialitäten, wie Teigtaschen und Reistaschen, unter extrem unhygienischen Bedingungen in großen Mengen zubereitet. Die Unmengen von Lebensmitteln wurden teilweise in vier großen Tiefkühltruhen gelagert, teilweise wurden sie in der Wohnung ohne Klimasystem und ohne Abdeckung auf dem Boden gestapelt. Dabei handelte es sich um verschiedenste Zutaten wie Reis, Bambusblätter, Mehl, Rapsöl, getrocknete Kräuter, Trockenfrüchte, oder auch Fertigsaucen und Reiswein in unverschlossenen 25-Liter-Kübeln. Der vorgefundene Reis, das Mehl und die Bambusblätter deuten auf die Produktion von Teig- und Reistaschen in großem Stil hin. Dabei würde es sich bereits um die fünfte illegale Teigtaschenfabrik in Wien handeln, die von der Finanzpolizei festgestellt wurde.

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Ehepaar kochte auf

Vor Ort wurde ein Ehepaar angetroffen, beide jeweils 54 Jahre alt. Sie gaben an, sie würden die Lebensmittel sowohl direkt aus China mitbringen bzw. dort bestellen, als auch vom Naschmarkt beziehen. Der Mann ist einem chinesischen Lokal in Wien angestellt, die Frau arbeitet in einem japanischen Lokal in Graz. Das Ehepaar sagte aus, dass die Großküche ausschließlich für den familiären Eigenbedarf produziere. Angesichts der vorgefundenen Großmengen an Lebensmitteln erschien diese Aussage allerdings nicht glaubwürdig.

Für die Finanzpolizei besteht der Verdacht, dass in der Wohnung eine illegale Betriebsstätte besteht, in der nicht-handelsübliche Mengen produziert wurden. Außerdem besteht der Verdacht einer gewerblichen Tätigkeit der beiden 54 Jahre alten Personen, die als Dienstnehmer beziehungsweise Zulieferer für Lokale tätig sein könnten.

Die Finanzbehörde ermittelt nun in mehrere Richtungen weiter. Aus dem bisher festgestellten Sachverhalt ergeben sich unter anderem abgabenrechtliche Delikte, Verstöße gegen das Gewerberecht sowie offensichtliche Mängel bei der Lebensmittelsicherheit. In Folge des Einsatzes der Finanzpolizei wurden die Gewerbebehörde und das Marktamt verständigt.