Bundesforste warnen vor tödlicher Gefahr im Wienerwald
Von Bernhard Ichner
Der Fall ist tragisch: Ein 73-jähriger E-Bike-Fahrer ignoriert im Wienerwald eine gelbe Warntafel, die auf Holzarbeiten hinweist. Er setzt seine Fahrt trotz eines über die Forststraße gespannten Warntransparents fort und umkurvt auch noch einen Pkw, den ein Forstarbeiter vorsichtshalber als Hindernis auf dem Weg quergestellt hatte. Zuletzt bleiben sogar Zurufe weiterer Arbeiter ungehört.
Und just als der gefällte Baum umkippt, erscheint der Radfahrer in der Gefahrenzone. Der Baum stürzt auf ihn und verletzt den Pensionisten schwer. Eine Not-OP bleibt ohne Erfolg. Jetzt ist der Mann gestorben.
Es ist aber kein Einzelfall, der sich da ereignet hat. Allein in der Hinterbrühl (NÖ) ist es bereits der dritte tödliche Fahrradunfall.
Appell an Waldbesucher
Die Bundesforste und der Forstbetrieb der Stadt (MA49) warnen nun davor, forstliche Sperrgebiete – wie sie bei Aufräumungsarbeiten nach Stürmen, zur Schädlingsbekämpfung, Holzernte oder nach Waldbränden eingerichtet werden – zu missachten. Nicht zuletzt, weil sich Waldgebiete in Zeiten von Corona bei Erholungssuchenden noch größerer Beliebtheit erfreuen als üblich. Ab 1. Mai sind zudem die Mountainbike-Strecken im Wienerwald wieder geöffnet.
„Der Wald ist für alle da und so soll es auch bleiben“, stellt Rudolf Freidhager, Vorstand der Österreichischen Bundesforste, klar. Er appelliert jedoch an die Eigenverantwortung der Waldbesucher. Dass Forstarbeiten lebensgefährlich sein können (nicht zuletzt weil die Sicht der Forstarbeiter im Wald mitunter eingeschränkt ist), werde trotz entsprechender Hinweisschilder vielfach übersehen. Oder ignoriert.
3.600 Euro Strafe
„Wir erleben die groteskesten Situationen“, schildert Freidhager. „Radfahrer, die sich an Maschinen vorbeischlängeln oder ganze Schulklassen, die im Sperrgebiet den Forstarbeiten zuschauen.“
Dabei handelt es sich nicht nur um ein gesundheitliches Risiko. Auch Geldstrafen von 150 bis 3.600 Euro seien möglich, betont Wiens Forstdirektor Andreas Januskovecz. „Unsere Forstschutzorgane haben dabei dieselben Durchgriffsrechte wie Polizisten. Sie dürfen Personen auch abführen.“ Und weil es schon vorgekommen sein soll: Wer einen Förster beschimpft, macht sich der Beamtenbeleidigung schuldig.
Zudem warnt Januskovecz vor einer erhöhten Waldbrandgefahr infolge der Trockenheit. Zigaretten im Wald wegzuwerfen ist ebenso verboten wie offenes Feuer zu entfachen.