Chronik/Wien

Bei Zoll aufgegriffen: Elefanten- und Pythonleder wandern ins Museum

Dieser außergewöhnliche Aufgriff wird den Zollfahndern noch lange in Erinnerung bleiben. 274 Stück artgeschützter Lederwaren nahmen Kärntner Zollfahnder einem Schweizer Händlerpaar 2014 in Faak am See ab. Unter anderen waren Lederwaren von Elefanten, Alligatoren, Krokodilen oder Pythons am Verkaufsstand der Händler zu erwerben. Dieser grobe Verstoß gegen Artenhandel kam den Händlern teuer zu stehen.

Einige Exponate aus dem Aufgriff wurden am heutigen Dienstag für den museumspädagogischen Einsatz dem Naturhistorischen Museum übergeben. Katrin Vohland, Generaldirektorin des Naturhistorischen Museums Wien, begrüßte dazu Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), Heike Fetka-Blüthner, Vorständin des Zollamts Österreich und Zoll-Experten Gerhard Marosi aus dem Finanzministerium im Naturhistorischen Museum. 

„Die Zollverwaltung hat zahlreiche und vielfältige Aufgaben. Im Kampf gegen das Artensterben, das durch den illegalen Handel beschleunigt wird, sind die Kontrollen des Zolls unabdingbar“, sagt Finanzminister Magnus Brunner. Die aufgegriffenen Objekte finden im Naturhistorischen Museum „einen würdigen Platz und sinnvollen Zweck“. Der Verkauf und Erwerb solcher Produkte sei kein Kavaliersdelikt, sondern führe dazu, dass Wilderer und Hehler ein Geschäft auf Kosten bedrohter Arten machen. 

Katrin Vohland, Generaldirektorin des Naturhistorischen Museum Wien, meint: „Wenn die Produkte dem Markt entzogen werden, können wir einige davon für Forschungs- und Dokumentationszwecke verwahren. Zudem bemühen wir uns, die Sensibilität für den illegalen Wildtierhandel und deren Produkte zu erhöhen.“ Dazu fanden schon in der Vergangenheit Aktionstage statt, für März 2022 sind weitere geplant.

Alle Inhalte anzeigen

Bei Warenwert getrickst

Insgesamt 831 Stück verschiedene Lederwaren hatten die beiden Schweizer auf ihrem Verkaufsstand im Harley-Davidson-Village der „European Bike Week 2014“ in Faak am See angeboten. Die Zollkontrolle zeigte rasch, dass hier mehrere grobe Verstöße begangen worden sind.

Die Händler konnten zwar das internationale Zolldokument Carnet ATA vorweisen, dort war allerdings nur ein Teil der Waren angegeben. Und: Der angegebene Warenwert entsprach keinesfalls der Realität. Statt des vom Zollamt errechneten korrekten Wert von ca. 374.000 Euro war nur ein Warenwert von umgerechnet ca. 8.000 Euro angegeben.

Die Händler räumten ein, lediglich einen Phantasiewert verwendet zu haben, um bei der zwanzigprozentigen Sicherheit, die bei der Züricher Handelskammer zu hinterlegen ist, zu sparen. Außerdem wurde ein Teil der im Dokument angegebenen Waren bereits verkauft.

Vom Elefant bis zu Python

Ein Großteil der angebotenen Waren bestand aus Leder von artengeschützten Tierarten wie Elefanten, Alligatoren, Krokodilen oder Pythons. Weil diese dem Artenschutzgesetz unterliegen, fehlten auch gültigen Zolldokumente nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, sondern nur fälschlich verwendete vorgelegt werden. Die für die Verbringung der Waren von der Schweiz nach Österreich notwendigen EU-CITES-Einfuhrgenehmigungen fehlten zur Gänze.

75.000 Euro an Strafen und Abgaben

Die Ermittlungen der Zollfahnder führten dazu, dass das Schweizer-Ehepaar wegen mehrerer Vergehen gestraft wurde. Teils fielen die Verstöße gegen das Artenhandelsgesetz in die Zuständigkeit der Gerichte, teils in jene der Finanzstrafbehörde. Die "Standler" haben nicht nur die artgeschützten Waren verloren, sondern mussten rund 75.000 Euro an Strafen und Abgaben entrichten.